GdP Aktuell - Beförderungen
Beförderungsauswahl Juli 2022
Beförderungen nach A 9 + Z:
Von 1.346 beförderungsfähigen Beamten und Beamtinnen können 71 ernannt werden, wobei nur Beamte und Beamtinnen befördert werden können, die1. in der letzten Beurteilung (2020 im Statusamt A 9) ein Gesamturteil von mindestens 11 Punkten erreicht haben,
2. in den fünf doppelt gewichteten Einzelmerkmalen der letzten Beurteilung (2020) eine Gesamtzahl von mindestens 54 Punkten erreicht haben,
3. einen Rechenwert aus der vorletzten Beurteilung (2017) von mindestens 9 Punkten erreicht haben; die Ermittlung des Rechenwerts ergibt sich aus Ziffer 6.1.2 der Beförderungsrichtlinien für die Beamten und Beamtinnen der Bayerischen Polizei und des Landesamts für Verfassungsschutz, Az. C3-0406-2-12, vom 28.05.2020,
4. schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX sind oder eine Dienstzeit im Besoldungsamt A 9 von mindestens 71 Monaten aufweisen,
5. eine Dienstzeit seit dem allgemeinen Dienstzeitbeginn von mindestens 143 Monaten aufweisen.
Das jeweils nachfolgende Kriterium ist nur von denjenigen Beamten und Beamtinnen zu erfüllen, die exakt die im vorhergehenden Kriterium genannte Mindestpunktzahl erreicht haben.