GdP Aktuell - Beförderungen
Beförderungsauswahl September 2020
Beförderungen nach A 9 + Z:
Von 1.551 beförderungsfähigen Beamten und Beamtinnen können 70 ernannt werden, wobei nur Beamte und Beamtinnen befördert werden können, die
1. in der letzten Beurteilung (2017 im Statusamt A 9) ein Gesamturteil von mindestens 10 Punkten erreicht haben,
2. in den fünf doppelt gewichteten Einzelmerkmalen der letzten Beurteilung (2017) eine Gesamtzahl von mindestens 50 Punkten erreicht haben,
3. schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX sind oder einen Rechenwert aus der vorletzten Beurteilung (2014) von mindestens 9 Punkten erreicht haben; die Ermittlung des Rechenwerts ergibt sich aus Ziffer 6.1.2 der Beförderungsrichtlinien für die Beamten und Beamtinnen der Bayerischen Polizei und des Landesamts für Verfassungsschutz, Az. C3-0406-2-12 vom 28.05.2020,
4. eine Dienstzeit im Besoldungsamt A 9 von mindestens 86 Monaten aufweisen,
5. eine Dienstzeit seit dem allgemeinen Dienstzeitbeginn von mindestens 174 Monaten aufweisen.
Das jeweils nachfolgende Kriterium ist nur von denjenigen Beamten und Beamtinnen zu erfüllen, die exakt die im vorhergehenden Kriterium genannte Mindestpunktzahl erreicht haben.