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Diskussion über künftige Vorgehensweise zur Eindämmung des Coronavirus

Ausgangsbeschränkungen bald aufheben? GdP Bayern für kritische Prüfung

München.

Die Gewerkschaft der Polizei Bayern plädiert dafür, die bis 10. Mai geltenden Ausgangsbeschränkungen nach diesem Zeitpunkt kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Ohne Frage hat die Bayerische Staatsregierung im Rahmen der Containment-Strategie mit der Entscheidung, Ausgangsbeschränkungen zu erlassen alles richtig gemacht. Die Zahlen geben ihr recht. Allerdings nehmen die „triftigen Gründe“, die für ein Verlassen der Wohnung erforderlich sind, mit der Lockerung der Regeln beständig zu. Dies erschwert es den Polizistinnen und Polizisten auch diejenigen zu beanstanden, die bewusst und gewollt gegen die Regeln verstoßen. Erwischt wird der Ehrliche und Unbedarfte, der frei heraus zugibt, dass er die Wohnung verlassen hat, um z. B. ein Sonnenbad zu nehmen.

Unklare Regelungen machen der Polizei das Leben nicht einfacher

Wer vorgibt sich zuvor an der frischen Luft bewegt, oder Sport gemacht zu haben, hat Glück. Wer zum Einkaufen geht, auch in eine Parfümerie, hat Glück, wer seine nicht betagten Eltern besuchen möchte, hat Pech, selbst wenn er dies im Garten und unter Einhaltung sämtlicher Abstands- und Hygieneregeln tut. Wenn man z. B. zum Nymphenburger Kanal in München geht, stellt man fest, dass sich Jogger - wie an der Perlenschnur gereiht - um diesen herumbewegen. Hygienemäßig vermutlich ein Desaster. Es wird aber dringend davon abgeraten aufs Land zu fahren, wo sich die Abstände viel leichter einhalten ließen. Wer die Wohnung verlässt, um sein Auto zu waschen, verhält sich ordnungswidrig. Wer sein Auto auf dem Weg in die Arbeit wäscht, macht alles richtig. Man darf nun bald in der Kirche mit 50 unbekannten Menschen einen Gottesdienst besuchen, darf aber keine sich bekannte Yogagruppe im Park anleiten, selbst wenn zwischen den Übenden 2 Meter Abstand bestehen. Welche Infektionsketten lassen sich besser nachverfolgen?

Im Sinne einer bürgernahen Polizei: Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein

Natürlich wäre es richtig, Verstöße gegen die Regeln mit Fingerspitzengefühl zu ahnden, wie es in den Pressekonferenzen von Innenminister Herrmann gefordert wird. Sind die Regeln aber einmal verschriftlicht, gibt es keine Graubereiche mehr. Verstoß ist Verstoß und es gilt schließlich das Legalitätsprinzip.

Wir sind uns bewusst, dass das ein heikles Thema ist. Wir kennen die Situation in Schweden und wir wissen, dass es sich die Bayerische Staatsregierung bei all ihren Entscheidungen in dieser Frage nicht leicht macht. Es ist aber auch Aufgabe einer Gewerkschaft im Sinne ihrer Beschäftigten kritisch auf ein solches Regelwerk zu schauen. Gerade, weil mit der Ausgangsbeschränkung wichtige grundgesetzlich verankerte Freiheitsrechte eingeschränkt sind.

Nochmals unser Appell: Hinterfragen Sie die Ausgangsbeschränkung nach dem 10. Mai auch im Sinne der Überwachungsmöglichkeiten. Je mehr Bereiche geöffnet werden, desto unmöglicher wird eine Überwachung der Ausgangsbeschränkung durch die Polizei. Erwischt wird oftmals der Ehrliche. Sorgen Sie bitte dafür, dass der Ehrliche nicht der Dumme ist. Auch und gerade im Sinne einer bürgernahen Polizei.

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