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Nach erfolgreicher GdP-Eingabe im Bayer. Landtag

Zukünftig DUZ auch bei Übungen

München.

Nachdem in 2019 bei einer groß angelegten Übung beim PP München aufgrund einer entsprechenden Regelung kein DUZ ausbezahlt wurde, reichte die GdP eine Eingabe beim Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes im Bayer. Landtag ein und bekam nun von dessen Vorsitzenden, MdL Fackler, mitgeteilt, dass diese Regelung nun mehr angepasst wurde und zukünftig der DUZ auch bei Übungen ausbezahlt wird.

Im Dezember 2019 hatte die GdP Bayern eine Eingabe an den Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes gesandt, da nach § 11 Abs. 2 Satz 4 der Bayer. Zulagenverordnung die Gewährung von DUZ bei Übungen ausgeschlossen ist. Hintergrund war eine Großübung des PP München am Wochenende.
Nun teilte der Vorsitzende des ÖD-Ausschusses, MdL Wolfgang Fackler, der GdP schriftlich mit, dass nach Abstimmung mit dem Innenministerium das Finanzministerium überzeugt wurde, die Streichung dieses Passus in der BayZulV zu veranlassen. Man will damit den Einsatz der Polizei auch bei Übungen anerkennen und den DUZ zukünftig auch bei Übungen bezahlen.

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