Neuerung bei Beihilfe zum 01.11.2018
Allerdings haben noch nicht alle Kliniken die Rahmenvereinbarung mit dem Freistaat Bayern gezeichnet und es ist vorab ein Antrag an die Beihilfestelle erforderlich; das Muster ist als Anlage beigefügt.
Ab 01.01.2019 soll dann auch die bisherige Mindestgrenze von 200 € Rechnungsbetrag für einen Beihilfeantrag entfallen und die Leistungen im REHA- und Physiobereich wie Massagen, Krankengymnastik u.ä. werden deutlich bis zu 30 % angehoben.
Ab 01.01.2019 soll dann auch die bisherige Mindestgrenze von 200 € Rechnungsbetrag für einen Beihilfeantrag entfallen und die Leistungen im REHA- und Physiobereich wie Massagen, Krankengymnastik u.ä. werden deutlich bis zu 30 % angehoben.