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TVöD oder TVL - was gilt eigentlich für uns?

Andreas Bauer, stellv. Vorsitzender Tarif der Bezirksgruppe München hat euch einen Artikel zum Thema Tarif geschrieben:In der letzten Zeit habt ihr sicherlich über die laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichenDienst gehört. Der ein oder andere wird sich fragen, ob hier nun über unsere Bezügeverhandelt wird oder wann bei uns Arbeitskampfmaßnahmen zu erwarten sind.

Nun, hier handelt es sich momentan um die Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes der Kommunen und des Bundes, für die der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gilt (kurz TVöD).Dieser Tarifvertrag regelt die Bezüge für alle Beschäftigten der Bundesrepublik Deutschland und den Beschäftigten von Kommunen.

Demzufolge sind wir von diesen momentan laufenden Verhandlungen nicht betroffen.Gänzlich unwichtig ist der Verlauf der Tarifverhandlungen im Bereich des TVöD allerdings nicht. Dieser gibt in etwa die Marschroute vor, wie sich die im Oktober beginnenden Tarifverhandlungen im Bereich des für uns gültigen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (kurz TV-L) entwickeln könnten.

 

Aber warum gibt es verschiedene Tarifverträge für den öffentlichen Dienst?

Der ehemals gültige Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (öD) und der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) mit seiner Vergütungsordnung wurden 1961 ausgehandelt. Seitdem gab es sehr viele Tarifrunden für den öffentlichen Dienst, die dieses Gesamtwerk ergänzten. Mit jedem Tarifabschluss kamen weitere Regelungen hinzu.Über die vielen Jahre entstand ein kompliziertes und dickes Werk bestehend aus Tarifverträgen, Sonderregelungen, Kommentierungen, Rechtsprechungen und Paragrafen, wobei nur noch wenige Experten den vollen Durchblick hatten.

Lange redete man davon, dieses Werk zu verschlanken, transparenter und handhabbarer zugestalten. Aber erst mit der Tarifrunde 2003, als die Mängel des alten Gesamtwerkes unübersehbar wurden und beinahe nicht mehr zu handhaben waren, vereinbarten Arbeitgeber und Gewerkschaften, bis zum 31. Januar 2005 einen neuen Tarifvertrag für den öffentlichenDienst auf den Tisch zu legen. Fast zwei Jahre lang beschäftigten sich Gewerkschafter, Arbeitgeber, Juristen und Mathematiker mit diesem Regelwerk.

Entstanden ist der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst), der am 1. Oktober 2005 in Kraft trat. Verhandlungspartner sind das Bundesministerium des Innern (BMI) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).Für die Länder gilt seit dem 1. November 2006 der inhaltlich vom TVöD kaum abweichende TV-L.

Verhandlungspartner ist die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Hier ist momentan Herr Dr. Andreas Dressel der Vorsitzende, Finanzsenator der Hansestadt Hamburg. Hessen ist seit 2004 nicht mehr Mitglied der TdL und verhandelt seitdem eigenständig mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport über den TV-H (Tarifvertrag für denöffentlichen Dienst des Landes Hessen), der sich stark an den TV-L anlehnt.

Wann beginnen die Verhandlungen im TV-L?

Die erste Verhandlungsrunde für den TV-L ist für Donnerstag, den 26. Oktober 2023 festgesetzt. Sollte es hier zu keiner Einigung zwischen den Tarifparteien kommen, sind bereitsfür den 2. bis 3. November 2023 und 7. bis 8. Dezember 2023 weitere Verhandlungsrunden angesetzt.

Die Gewerkschaft der Polizei als größte und einflussreichste Gewerkschaft im Polizeibereich, sitzt wie immer direkt für euch am Verhandlungstisch und wird in allen Tarifverträgen ihre Forderungen einbringen!

Euer Andreas Bauer

 stellv. Vorsitzender Tarif der Bezirksgruppe München 

 

Andreas Bauer

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