Zum Inhalt wechseln

Schwangerschaft

Die GdP Frauengruppe Bayern zum Thema Schwangerschaft...

Was besonders Frauen interessiert ...

... zum Thema Schwangerschaft - was ist zu beachten?

Mitteilung an den Arbeitgeber
- umgehende Mitteilung an den Arbeitgeber, sobald eine Schwangerschaft bekannt ist; die Kosten für das ärztliche Attest werden vom Arbeitgeber erstattet ( § 5 Abs. 1 MuSchG)

Beschäftigungsverbote

    • - Schutzfrist 6 Wochen vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1 MuSchG)
    • - Schutzfrist 8 Wochen nach der Entbindung (§ 6 Abs. 1 MuSchG)
    • - Verbot der Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit (§ 8 MuSchG)
    • - Verbot gesundheitsgefährdender Arbeiten (§ 4 MuSchG)
    • - Verbot der Akkord- und Fließarbeit (§ 4 Abs. 3 MuSchG)
 ... zum Thema Geburt - was ist zu beachten?
    • sofortige Antragstellung des Kindergeldes, Vorlage der Personenstandsänderung
    • Antrag auf Erziehungsgeld stellen
    • §§ 1-14 Bundeserziehungsgeldgesetz
    • u.U. Antrag auf Erziehungsurlaub stellen (mindestens 4 Wochen vor Inanspruchnahme)
    • Dauer des Erziehungsurlaubs längstens 12 Jahre
    • Fristen bein Antrag auf Verlängerung (mindestens 6 Monate im Voraus) bzw. bei vorzeitiger Beendigung (nur mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde möglich) beachten
Download der Bayerischen Mutterschutzverordnung
 
This link is for the Robots and should not be seen.