Die GdP Frauengruppe Bayern zum Thema Schwangerschaft...
Was besonders Frauen interessiert ...
... zum Thema Schwangerschaft - was ist zu beachten?
Mitteilung an den Arbeitgeber
- umgehende Mitteilung an den Arbeitgeber, sobald eine Schwangerschaft bekannt ist; die Kosten für das ärztliche Attest werden vom Arbeitgeber erstattet ( § 5 Abs. 1 MuSchG)
Beschäftigungsverbote
- Schutzfrist 6 Wochen vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1 MuSchG)
- Schutzfrist 8 Wochen nach der Entbindung (§ 6 Abs. 1 MuSchG)
- Verbot der Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit (§ 8 MuSchG)
- Verbot der Akkord- und Fließarbeit (§ 4 Abs. 3 MuSchG)
... zum Thema Geburt - was ist zu beachten?
sofortige Antragstellung des Kindergeldes, Vorlage der Personenstandsänderung
Antrag auf Erziehungsgeld stellen
§§ 1-14 Bundeserziehungsgeldgesetz
u.U. Antrag auf Erziehungsurlaub stellen (mindestens 4 Wochen vor Inanspruchnahme)
Dauer des Erziehungsurlaubs längstens 12 Jahre
Fristen bein Antrag auf Verlängerung (mindestens 6 Monate im Voraus) bzw. bei vorzeitiger Beendigung (nur mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde möglich) beachten