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Erschwerniszulagen sollen um 11,5 Prozent erhöht werden

Gesetzesentwurf des Senats verspricht zahlreiche Anhebungen

Mit dem Januargehalt seid Ihr erstmalig in den Genuss der Besoldungserhöhung um 2,5 Prozent gekommen. Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz (SPD) hat von einer Vorgriffsregelung Gebrauch gemacht und so eine zeitgerechte Auszahlung unter Vorbehalt ermöglicht, bevor die dazugehörige gesetzliche Regelung im Abgeordnetenhaus beschlossen und somit wirksam wird. Davon nicht betroffen ist die anvisierte Erhöhung der Erschwerniszulagen. Geplant sind satte 11,5 Prozent.

Wann das Plenum über den Gesetzesentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2021 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2021) entscheidet, kann bisher keiner absehen. Heute steht allerdings die erste Lesung auf der Tagesordnung. Sollte dem Entwurf aber zugestimmt werden, können wir uns über weit mehr als die 2,5 Prozent freuen. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat in einer Pressemeldung im Dezember erstmals über eine Erhöhung der Erschwerniszulagen gesprochen. Wir haben mal nachgefragt, was sich dahinter verbirgt und auch den 175 Seiten starken Entwurf durchforstet. Es könnte in der Tat ein lukratives Geschenk im Wahljahr geben, das wir so gern mitnehmen. In der Tat ist laut Entwurf geplant, sämtliche Erschwerniszulagen auf einen Schlag um 11,5 Prozent anzuheben, weil sie anders als die Polizei- und Feuerwehrzulage in den letzten Jahren nicht angepasst wurden. Der angedachte Aufwuchs ergibt sich aus den prozentualen Besoldungserhöhungen der Jahre 2019 bis 2021 und soll gemäß Entwurf rückwirkend zum 01.01.2021 bezahlt werden. Das macht beim Samstags-DuZ zwar nur acht Cent pro Stunde, bei der Zulage für Kollegen des SEK aber immerhin 48,88 Euro im Monat. Wir haben mal ein paar ausgewählte Veränderungen des geplanten Gesetzes für Euch zusammengestellt und werden Euch über die weitere Entwicklung informieren.

Einige geplante Zulagen-Änderungen im Überblick

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