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Polizei kann Hausrecht der BVG nicht übernehmen

Berlin.

Die Übertragung des Hausrechts der BVG hätte für die Polizei nur Nachteile.
Personell wären die zusätzlichen Aufgaben nicht mehr zu bewältigen.

Die Personalkürzungen des Senats führen schon jetzt zu Abschnittsschließungen in den Bezirken. Da der Personalbestand der Polizei weiter dramatisch absinken wird, sind darüber hinaus weitere Abschnittszusammenlegungen zu erwarten. Die Anzahl der Direktionen wird von 6 auf 4 reduziert werden müssen.

Damit hat heute der stellvertretende Landesbezirksvorsitzende der GdP Detlef Rieffenstahl auf Meldungen der Berliner Morgenpost reagiert.

Wir hoffen, dass der Polizeipräsident diesen Vertrag nicht unterzeichnet, so Rieffenstahl weiter. Die BVG würde sofort noch mehr Personal aus ihren Einrichtungen zurückziehen, um weiter Personalkosten einzusparen. Darüber hinaus hätten andere Unternehmen „den Fuß in der Tür“. Die Bäderbetriebe würden folgen. Die Bezirksbürgermeister würden der Polizei das Hausrecht für ihre Sozialämter anbieten.
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