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Geldleistung für einen Genesungsurlaub

Ein Kollege der Dir 4 ZA EHu verspürte während einer getätigten Festnahme anlässlich des 1. Mai-Einsatzes einen starken Rückenschmerz, in den Armen und Beinen hatte er kein Gefühl mehr. Er sackte zu Boden, weil seine Beine nachgaben. Er wurde auf den Boden gelegt und durch Polizeiärzte versorgt. Das Taubheitsgefühl ließ wieder nach, er wurde stationär in ein Krankenhaus aufgenommen. Der Verdacht einer Messerattacke hatte sich nicht bestätigt.

Ein weiterer Kollege der Dir 1 (A 13) wollte während des 1. Mai-Einsatzes zusammen mit einem anderen Kollegen die Rauchentwicklung in einer Papiertonne mit einem Feuerlöscher beseitigen. Als er und sein Kollege ihr Fahrzeug verließen, bekam er, ohne ersichtlichen Grund, einen Stein an den Kopf.
Er wurde sofort in die Rettungsstelle verbracht und verblieb dort stationär.
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