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Geldleistung für verletzte Kollegin

Geldleistung für eine Kollegin, die anlässlich der revolutionären 1. Mai Demonstration 2012 in Kreuzberg mit einem geworfenen Gegenstand an der rechten Seite ihres behelmten Kopfes getroffen wurde.

Durch die Wucht des Aufschlages wurde ihr Kopf ruckartig nach links geschleudert und sie verlor daraufhin sofort das Bewusstsein. Am Boden liegend verspürte sie Tritte am ganzen Körper, woraufhin sie das Bewusstsein wiedererlangte. Sie hatte Koordinations- und Wahrnehmungsprobleme und Schwierigkeiten mit der Sehfähigkeit (Tunnelblick). Sie musste stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden.
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