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Geldleistung für verletzte Kollegin

Geldleistung für eine Kollegin, die im Rahmen der Ausschreitungen anlässlich des 1. Mai 2012 von einer Flasche im Gesicht getroffen wurde.

Sie erlitt einen Schmerzschock und kam mit mehreren abgebrochenen Zähnen des Oberkiefers wieder zu sich. In der Klinik musste die durchgeschnittene Oberlippe genäht, die verbliebenen Zahnstummel gezogen und die übrigen Zähne, deren Hälse gebrochen waren, geschient werden.
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