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Es wird wieder Zeit – Auskunftssperre erneuern

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Zusammenhang mit der Einführung der Kennzeichnungspflicht für Dienstkleidungsträger der Polizei Berlin (Namensschild oder alternativ Dienstnummer) wurde uns allen im September 2012 ein Formular zur Beantragung einer Auskunftssperre gemäß § 28 Absatz 5 MeldeG zur Verfügung gestellt.

Wir möchten Euch darauf hinweisen, dass diese Auskunftssperre mit Fristablauf erlischt und wie bereits 2014 neu zu beantragen ist! Sofern kein neuer Antrag gestellt wird, läuft die Auskunftssperre bei den meisten Kolleginnen und Kollegen zum 31. Dezember 2017 aus. Solltet ihr einen Antrag stellen, prüft bitte auch eine etwaige Auskunftssperre für die mit Euch im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen! Die benötigten Formulare und Hinweise zur Auskunftssperre findet Ihr im IntraPol über den Pfad Themen – Service – Auskunftssperre.

Für unsere in Brandenburg wohnansässigen Kolleginnen und Kollegen verweisen wir in diesem Zusammenhang auf unsere GdP-Info 38-2016 zur Festlegung, dass für Anordnungsentscheidungen von Übermittlungssperren bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Bundes-, Landes- sowie kommunalen Behörden und deren Angehörigen keine Gebühren mehr im Land Brandenburg erhoben werden, falls diese Sperren beruflich bedingt sind.

Bitte bedenkt auch, dass der neue Antrag rechtzeitig zu stellen ist! In Anbetracht der Arbeitsauslastung im LABO dürfte ein nach Weihnachten auf dem Dienstweg gebrachter Antrag nur noch wenig nützen. Bitte informiert auch die Kolleginnen und Kollegen, die gegenwärtig nicht im Dienst sind und sendet Ihnen ggf. das entsprechende Formular nach Hause!

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