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Mehrarbeit auf Kosten der Kollegen – Nach wie vor kein 1zu1-Freizeitausgleich

GdP schreibt Brief an die politischen Verantwortlichen der Hauptstadt

Foto: GdP
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben rund um den 1. Mai diesen Jahres im Rahmen einer Stickeraktion öffentlichkeitswirksam auf einen nach wie vor anhaltenden Missstand bei der Anrechnung geleisteter Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst aufmerksam gemacht. Bereits im November 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) auf Klage eines Polizeibeamten des Landes Berlin entschieden, dass für Zeiten des Bereitschaftsdienstes Freizeitausgleich im Verhältnis „1 zu 1“ zu gewähren ist. (BVerwGE vom 17. November 2016 -2 C 21.15). Der Kollege wurde mehrfach für mehrere Tage bei polizeilichen Unterstützungseinsätzen in anderen Bundesländern eingesetzt. Schon die Vorinstanzen hatten zugunsten des Klägers entschieden. Mit dem Urteil des BVerwG wurde ein jahrelanger Rechtsstreit höchstrichterlich abschließend entschieden.

Auf Veranlassung der GdP haben zahlreiche Kolleginnen und Kollegen bei jedem Unterstützungseinsatz Widerspruch gegen die Berliner Abrechnungspraxis eingelegt, bei der ein entsprechender Freizeitausgleich lediglich im Verhältnis „1 zu 3“ gewährt wurde. So liegen bis heute über 2.000 Anträge in den Akten, die trotz klarer Rechtsprechung auch nach zweieinhalb Jahren nicht bearbeitet wurden. Wir haben den Berliner Senat aufgefordert, diese zeitnah zu bearbeiten und darüber hinaus die Vorsitzenden und die innenpolitischen Sprecher der demokratischen Fraktionen des Abgeordnetenhauses, die Senatoren für Finanzen bzw. Inneres und Sport sowie den Regierenden Bürgermeister angeschrieben, um sie auf die Problematik hinzuweisen. Wir werden Euch über den weiteren Verlauf in Kenntnis setzen.

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