Deine GdP informiert aus dem Hauptpersonalrat
Bodycam-Probelauf lässt noch auf sich warten – Berechtigte Zweifel im Interesse der Beschäftigten
Speicherung der Daten, wo und wie lange
Mal abgesehen davon, dass der HPR schon bei Anschaffung der Bodycams hätte beteiligt werden müssen, geht es jetzt um die klare Handhabung im praktischen Einsatz. Bis hierhin ist unklar, wie und wo die aufgenommenen Daten gespeichert werden sollen. Man hat sich gegen das Cloud-Konzept entschieden, so müssen Ablage und Sicherung klar definiert werden, Kolleginnen und Kollegen in technischer und rechtlicher Sicht geschult werden. In diesem Zusammenhang erneuern wir unseren Hinweis an die Senatsverwaltung für Inneres sowie die Fraktionen des Abgeordnetenhauses, dass eine Disharmonie zwischen den Speicherfristen und eventuellen Beschwerden vorliegt. Die Aufbewahrungsfrist ist per Gesetz auf lediglich vier Wochen beschränkt, eine Beschwerde beispielsweise gemäß LADG kann aber innerhalb eines Jahres eingereicht werden. Möglicherweise entlastendes Material ist dann nicht mehr vorhanden.Anonymisierung und Pre-Recording
Gemäß § 24 C ASOG Berlin haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, dass auf ihr Verlangen hin Einsatzkräfte bestimmte Geschehnisse aufzeichnen. Sie können diese Aufzeichnungen auf Antrag einsehen bzw. in Kopie erhalten. Vorab sind diese Aufnahmen allerdings zu anonymisieren, betroffene Kolleginnen und Kollegen müssen gepixelt werden, wofür bis hierhin die geeignete Software fehlt. Der Schutz der Beschäftigten ist noch in einem anderen Zusammenhang unklar geregelt. So ist zwar die Pre-Recording-Funktion vorgesehen, aber nicht klar, wie mit dem zur Verfügung stehenden Material umgegangen wird. Die Funktion ermöglicht eine dauerhafte Aufnahme, die stetig überschrieben wird. Kommt es zur Aufzeichnung durch aktive Auslösung, werden die vorherigen 30 Sekunden mitgespeichert. Was aber ist mit den Sachverhalten, die vorab zum Beispiel im privaten Gespräch getätigt wurden? Geklärt werden muss auch, dass die entstehenden Aufnahmen zu keiner Bewertung des Leistungsstandes der Dienstkräfte zur Entscheidung über potenzielle Personalentwicklungs- und/oder Beförderungsmaßnahmen benutzt werden.Bis diese Fragen nicht geklärt sind, wird der HPR das Thema Bodycam nicht, wie von der Behördenleitung gewünscht, so eben mal durchwinken. Nächster Termin ist Anfang August. Ohne Frage brauchen wir dieses Einsatzmittel und wollen es lieber heute als morgen. Aber es ist Aufgabe der Beschäftigtenvertretungen, in Eurem Interesse Sachen abzuklären und Gefahrenquellen zu minimieren, damit derartige Unzulänglichkeiten keine Auswirkungen auf Euch haben. Wenn andere ihrer Aufgabe nicht nachkommen und die wesentlichen Grundlagen nicht klären, sollten sie die Verantwortung dafür nicht bei anderen suchen. Wir machen unsere Hausaufgaben, denn für uns seid Ihr kein Experiment.