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Innensenator Dr. Körting hält seine Zusage gegenüber der GdP ein!

Berlin.

Erstattungssätze der Beihilfe werden nicht auf 1,8 Prozent abgesenkt

Dazu schreibt Innensenator Dr. Körting:

„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 44 Landesbeamtengesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 17. Juli 2003 wurde Ihnen der o.g. Entwurf mit der Bitte um Kenntnisnahme und Stellungnahme übersandt. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs war die beihilferechtliche Absenkung der in den ärztlichen Gebührenordnungen genannten Schwellenwerte des Gebührenrahmens der Gebührenordnungen um den 0,5-fachen bzw. 0,4-fachen Gebührensatz.

Nach Abschluss der Anhörungen von Experten erachtet der Senat eine isolierte Berliner Regelung nicht mehr für sinnvoll, die Erstattung von Aufwendungen für ärztliche Leistungen im Rahmen der Beihilfe u.a. auf das 1,8-fache der ärztlichen Gebührenordnungen zu begrenzen. Sinnvoll erscheint zu gegebener Zeit eine bundeseinheitliche Änderung der Gebührenordnung, mit der eine Belastung der Beamtinnen und Beamten vermieden wird. Der Senat hat bei seiner Entscheidung auch die ohnedies zu erwartenden zusätzlichen Belastungen der Beihilfeberechtigten berücksichtigt, die durch die wirkungsgleiche Übertragung der Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) in das Beihilferecht entstehen werden. Ein darüber hinausgehendes Sonderopfer der Beamtinnen und Beamten erscheint nicht angemessen.

Für Ihre Mitwirkung in dieser Angelegenheit danke ich Ihnen.

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