Erfahrungen, Möglichkeiten, Rechtslage – Fachausschuss Kriminalitätsbekämpfung informierte über den Taser
Zu den geladenen Gästen gehörten unter anderem Christian Scherf von der Firma Axon und der Ltd. PD a. D. Martin Textor, der in einer kurzen Einführung über den Taser informierte und zudem einen kleinen historischen Exkurs darüber gab, wie dieser als Einsatzmittel den Weg in die Berliner Polizei fand. Ein Kollege des SEK fasste zusammen, welche Erfahrungen die Spezialkräfte mit dem Distanz-Elektroimpuls-Gerät in ihrem in diesem Jahr beendeten 16 Jahre andauernden Probelauf sammelten. Bei 29 Fällen gab es 23 Einsätze wegen Suizid und sechs wegen einer Bedrohung.
Um einen guten Austausch zu ermöglichen, lud der FA Krimbek auch die Kollegen PK Parniske vom A32 und POK Engler vom A53 ein. Die beiden, die zu jenen Zwanzig gehören, die sich in diesem Jahr freiwillig für den Probelauf auf den Abschnitten meldeten, schilderten ihre bisherigen Erlebnisse. Allein POK Engler war bei vier der bisherigen sechs Berliner Einsätzen (deutschlandweit insgesamt 27: Hessen drei, Rheinland-Pfalz 18 – bisher nur sechs Auslösungen: Hessen zwei, Rheinland-Pfalz vier) involviert, in denen die reine Präsenz des Tasers ausreichte. Beide kamen, wie im übrigen auch der Landeseinsatztrainer POR Thomas Drechsler, zum Schluss, dass vor allem die derzeitige Einstufung als Schusswaffe den Handlungsrahmen zur Nutzung des Tasers extrem minimiert und eine Einstufung als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt nötig wäre, wenn man die Vorteile des Geräts sinnvoll nutzen und so die eklatante Lücke bei den Einsatzmitteln der Berliner Polizei schließen möchte.
Um eine qualifizierte Einschätzung der Rechtslage in die Diskussion miteinzubringen, lud der FA Krimbek KD Oliver Tölle ein. Der ehemalige Justiziar der Berliner Polizei machte nochmals klar, dass zwar eine Einstufung im UZwG fehle und dies dringend zu verändern sei, die Kolleginnen und Kollegen dennoch von Rechtswegen keinerlei Probleme zu erwarten haben und der Taser-Einsatz abgesichert sei. Schlussendlich stimmte Tölle, wie im übrigen auch alle anderen Anwesenden, mit unserer Forderung überein. Wir brauchen den Taser, um die Lücke zwischen Pfefferspray und Schlagstock auf der einen und Schusswaffe auf der anderen Seite zu schließen. Dafür aber bedarf es eine klare Einordnung im UZwG als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt. Es ist Aufgabe der politischen Führung, diese Grundlage zu schaffen, sonst können wir und letztlich auch die Bürgerinnen und Bürger nicht von den Möglichkeiten, die dieses Einsatzmittel bietet, profitieren.