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1.000 Euro Führerschein-Zuschuss für Nachwuchskräfte bei Polizei und Feuerwehr

GdP spricht von gutem Schritt für die zukünftige Sicherheit

Foto: CandyPottPictures

Berlin. Bereits vor Monaten hat Berlins Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik von einem Führerschein-Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro für Auszubildende und Studierende der Berliner Polizei gesprochen, jetzt sind die Voraussetzungen geschaffen. Die Regelung gilt für alle Absolventen der Jahre 2020/21, rückwirkend und auch für die Feuerwehr. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht von einem wichtigen Schritt im Konkurrenzkampf um geeigneten Nachwuchs.

GdP: Lässt uns im Ranking steigen

„Wir haben diese Ankündigung mit Wohlwollen aufgenommen und sind froh, dass die Behördenleitung den Worten jetzt Taten folgen lassen hat. Berlin steht als Arbeitgeber im ständigen Konkurrenzkampf mit anderen Behörden, aber auch der freien Wirtschaft. Neben dem Thema Wohnraum wird uns der Führerschein-Zuschuss bei vielen noch Unentschlossenen im Ranking steigen lassen“, so GdP-Landesvize Stephan Kelm am Dienstag. Seit gestern besteht im Intranet der Polizei die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag auf Zuschuss zu stellen. Berechtigt sind alle Kolleg., die im Jahr 2020/2021 ihre Ausbildung (mD) bzw. ihr Studium (gD) erfolgreich beenden und ins Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden.

Positive Entscheidung mit Nachhaltigkeit

Der Zuschuss in Höhe von maximal 1.000 Euro (steuerfrei) wird auch rückwirkend an diejenigen bezahlt, die ihren Führerschein frühestens innerhalb eines Jahres vor Ausbildungsbeginn erworben haben. Bei einem Kollegen, der beispielsweise im September 2020 das Studium beendet und dieses im Regelfall im Oktober 2017 begonnen hat, wäre demnach ein Zuschuss möglich, wenn er seine Führerscheinprüfung im November 2016 erfolgreich absolviert hat. „Wir sind davon überzeugt, dass diese Entscheidung nicht nur ein Bonbon für diejenigen darstellt, die sich bereits für unsere Polizei oder auch die Feuerwehr entschieden haben, sondern sich auch nachhaltig positiv auf zukünftige Bewerbungen auswirkt. Es geht um die zukünftige Sicherheit der Stadt. Da sollte man auch in den nächsten Doppelhaushalten nicht knauserig sein und die Regelung auch für die nächsten Jahre ermöglichen“, so Kelm. Der Führerschein der Kategorie B gilt als Einstellungsvoraussetzung, kann aber auch noch während der Ausbildung oder des Studiums vorgelegt werden.
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