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12-Stunden-Dienst wird verlängert, DV-Flex-Ausweitung nicht

Deine GdP erklärt die behördlichen Entscheidungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten

Am vergangenen Freitag informierte Euch die Polizei Berlin im Rahmen einer Mitarbeiterinfo in den späten Abendstunden über die Entscheidung, wie es in Sachen Flexibilisierung der Arbeitszeiten nach dem 03. April weitergeht. Wir hatten die Behördenleitung zuvor angeschrieben und aufgrund der aktuell hohen Covid19-Ausfallzahlen sowie den Aufgaben, die durch den russischen Einmarsch in der Ukraine hinzukommen, eine Verlängerung der bisherigen Maßnahmen bis mindestens Ende Mai gefordert.

12-Stundendienst soll bis 29. April möglich sein

Dem folgte die Behördenleitung bekanntermaßen nicht, hat aber bei der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport die Ausnahmegenehmigung zur weiteren Nutzung der 12-Stunden-Dienste an allen Wochentagen bis zum 29. April beantragt. Die Möglichkeit des Mobilen Arbeitens unter dem Einsatz dienstlicher Endgeräte bleibt in geeigneten Aufgabengebieten weiterhin bestehen, sofern es organisatorisch umsetzbar und sachgerecht ist. Nicht verlängert wird die Ausweitung der Rahmenanwesenheitszeiten für alle Arbeitszeitmodelle, die einer Rahmenanwesenheitszeit unterliegen, insbesondere DV-Flex auf 04.00 – 22.00 Uhr, für die Wochentage von Montag bis Freitag. Während man Euch darüber im Unklaren ließ, warum die Chance der Entzerrung nicht mehr ergriffen wird, haben wir nachgehakt und eine Antwort bekommen, die wir Euch nicht vorenthalten möchten.

Ausweitung der Rahmenanwesenheitszeiten nicht in gewünschtem Umfang genutzt

Die Behörde hat evaluiert, inwieweit die Ausweitung der Rahmenanwesenheitszeiten zu der gewünschten Entzerrung der Beschäftigten und daraus folgenden Kontaktminimierung geführt hat. In der Tat erfolgten in den Monaten November bis Februar bei monatlich mehr als 100.000 Dienstantritten/-enden bei Beschäftigten in der DV Flex im Schnitt nur rund 30 Prozent in der Zeit vor 6 Uhr bzw. nach 19.30 Uhr, wobei Letzteres gar durchgehend unter zwei Prozent liegt. Mehr als die Hälfte der besagten Dienstantritte lag in der Zeit zwischen 5.30 Uhr und 6 Uhr. Auf Basis dieser Werte ist die Entscheidung der Behördenleitung zumindest nachvollziehbar. Angesichts der weiterhin mehr als 1.000 Betroffenen, die aktuell durch eine Infektion oder Quarantäne ausfallen sowie der besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, die auch durch die Pandemie (Kitaschließungen etc.) weiterhin erschwert wird, halten wir Möglichkeiten zur fortlaufenden Flexibilisierung der Arbeitszeit aber für zwingend notwendig und werden das weiter forcieren. Wir brauchen auch unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie endlich ein breites Portfolio an Arbeitszeitmodellen, damit das Thema Vereinbarkeit nicht nur zertifiziert ist, sondern auch wirklich ermöglicht wird.
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