Zum Inhalt wechseln

12-Stunden-Dienste beim ZOS aufgrund der Notsituation ermöglicht

GdP fordert Modell auch nach den Einschränkungen wegen Coronavirus

Foto: Christian Lemke
Foto: Christian Lemke

Zur Minimierung der Dienstantritte und somit zum Schutz der Mitarbeitenden in dem Bereich der Berliner Polizei ist es aus aktuellem Anlass möglich, die Arbeitszeit zu flexibilisieren und anzupassen. Mit Schreiben der Präsidentin vom 16.03.2020, 21:25 Uhr wurde die Möglichkeit geschaffen, aufgrund des Coronavirus entgegen den dienststellenspezifischen Arbeitszeitregelungen bis 11. Mai 12-Stunden-Dienste zu planen. Davon betroffen sind die Abschnitte, Lagedienste, Kriminalpolizeilichen Dauerdienste, die ELZ, die Einsatzhundertschaften und auch der ZOS.

Insbesondere bei den Mitarbeitenden der letztgenannten Dienststelle ist das Thema Arbeitszeitmodell seit Einführung des Metropolitan-8-Stunden-Modells großer Gesprächsstoff. Aktuell haben wir 150 Stellen nicht besetzt, mittlerweile fahren im Schnitt 30 Kollegen des Gefangenenwesens einen Teil der Objektschutzstreifen (OSK). Dieses bekannte Problem des fehlenden Personals lässt sich nicht auf die Schnelle lösen. Seit Einführung des Metropolitan- Modells nimmt die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden durch die vielen Dienstantritte (hier sechs Stück und dadurch sieben Tage durchgehend mit Arbeitszeit belastet) immer weiter ab. Die Anzahl der Krankentage erhöht sich in Folge von Dauerbelastung, auch die Zahl an Wegbewerbungen ist ansteigend.
 
Die rückläufigen Einstellungszahlen verschärfen die Personalsituation weiter. Wir hatten mal drei bis vier Klassen mit je 30 Auszubildenden, jetzt sind wir bei deren zwei. Das gleicht momentan nicht einmal die Abgänge aus. Von einem Aufwuchs zu reden, wäre reine Utopie. Eine Umstellung auf ein z. B. vorgeschlagenes Dienstzeitmodell mit 12-Stunden-Basis (Schlottfeldt –  rechtskonform) würde zur Entspannung in diesem hochsensiblen Bereich des Objektschutzes sowie zur Umsetzung des Audit „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ beitragen. Es bedarf lediglich eine Dienstvereinbarung.
 
Statt dieser setzt die Behördenleitung auf eine Mitarbeitenden-Befragung ohne vorherige Mitwirkung des Personalrates, die ganz nebenbei suggeriert, dass das Metropolitan die beste Variante darstellt. Zusätzlich wurden Copyright-Rechte durch Namensnennung eines vom Personalrat im Sinne einer Arbeitsgruppe beauftragten Gutachters (Rechtsanwalt Schlottfeldt) missachtet. Hier wird ganz bewusst ein in einem Gutachten vorgestelltes Arbeitszeitmodell aufgeführt, ein weiteres durchaus rechtskonformes bewusst ausgelassen, weil es Behörde und Innenverwaltung kategorisch ablehnen. Wir fordern, dass den Betroffenen die Möglichkeit geboten, ein Probelauf mit besagtem 12-Stunden-Dienstzeitmodell unternommen und so die Chance auf wachsende Zufriedenheit unter den Mitarbeitenden gegeben wird.
This link is for the Robots and should not be seen.