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23 Polizeifahrzeuge durch Steinwürfe beschädigt – Kein einziges Ermittlungsverfahren wegen Tötungsdelikt

GdP: Wer Steine auf Menschen und Fahrzeuge wirft, riskiert den Tod aus niederen Beweggründen

Foto: Spreepicture

Berlin. Im vergangenen Jahr wurde 23 Fahrzeuge der Berliner Polizei durch Steinwürfe beschädigt, doch nicht eine einzige Strafanzeige wegen eines Tötungsdeliktes gefertigt. Dies geht aus den Antworten auf zwei schriftliche Anfragen des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) hervor. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, dass in jedem dieser Fälle wegen eines Tötungsdelikts ermittelt wird.

Unterschiedliche Bewertung, weil es Polizisten sind?

„Wer Steine und andere Gegenstände auf Menschen und Fahrzeuge wirft, in denen Menschen sitzen, nimmt schwerste Verletzungen und sogar den Tod anderer billigend in Kauf. Es darf keinen Unterschied machen, dass die beworfenen Menschen Polizistinnen und Polizisten sind“, so GdP-Landesvize Stephan Kelm am Dienstag mit Blick auf die vergangenen Monate und die Anfragen von Trapp. Der Vorsitzende des Innenausschusses, der zugleich GdP-Mitglied ist, hatte sich in einer ersten Anfrage (18/22896) zunächst den generellen Steinwürfen in der Stadt gewidmet. In einer weiteren Anfrage (18/23030) fragte er dann nach den strafrelevanten Ermittlungen bei Angriffen auf Polizeifahrzeuge. Folgende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet, über den Ausgang ist bisher nichts bekannt:
    • 8x wegen Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
    • 2x wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung
    • 3x wegen Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte
    • 5x wegen Verdachts des besonders schweren Landfriedensbruchs
    • 5x wegen Verdachts der Sachbeschädigung an Kraftfahrzeugen
Bei keinem der 23 Fälle wurde 2019 ein Ermittlungsverfahren wegen eines Tötungsdelikts eingeleitet. Anders als bei einem Fall Anfang März 2020 in Spandau, bei welchem ein Unbekannter von einer Brücke einen Stein auf ein Fahrzeug warf, weshalb folgerichtig wegen versuchten Mordes ermittelt wird.

Niedere Beweggründe für jeden erkennbar

Landesvize Kelm: „In unserem Rechtsstaat spielt es weder eine Rolle, wo eine Straftat begangen, noch wer durch diese geschädigt wird. Ein geworfener Stein von einer Brücke ist nichts anderes als ein geworfener Stein von einem Dach in der Rigaer Straße. Meine Kolleginnen und Kollegen sind Menschen, auch wenn sie in Fahrzeugen der Berliner Polizei sitzen. Jeder normal denkende Mensch sollte die niederen Beweggründe erkennen, wenn jemand Steine oder andere potenziell tödliche Gegenstände auf Menschen wirft,“ so Kelm. Die GdP fordert seit Längerem eine Einstufung derartiger Taten als versuchter Totschlag/Mord und verlangt neben klaren Worten der politisch Verantwortlichen dementsprechende Gleichbehandlung durch die Staatsanwaltschaft. „Wir werden nicht warten, bis eine/r meiner Kolleginnen und Kollegen diesen Wahnsinn mit ihrem/seinem Leben bezahlt.“

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