3G-Regelung für die GdP-Geschäftsstelle
Selbstverständlich erfüllen unsere Kolleginnen und Kollegen in der Geschäftsstelle die 3G-Parameter und testen sich trotz Impfschutz mehrmals in der Woche. Bitte lasst uns gemeinsam zusammenhalten, aufeinander Rücksicht nehmen und so die Pandemie vielleicht irgendwann ad acta legen! Seht bitte vor unangemeldeten Besuchen ab! Solltet Ihr die Geschäftsstelle aufsuchen wollen, legt uns bitte bei Eintritt Euer Impfzertifikat (digital oder analog), eine entsprechende Genesungsbescheinigung (max. sechs Monate nach Infektion) oder einen aktuellen Test eines offiziellen Testzentrums vor! Für den gesamten Aufenthalt gelten dann die aktuellen Hygienebestimmungen (Maskenpflicht, Mindestabstand, Dokumentation der Anwesenheit). Bleibt gesund!