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Zweigeteilte Laufbahn + Schutzpolizeilaufbahnverordnung (SLVO) tritt am 30.07.2010 in Kraft

Juli 2007 GdP erarbeitet Vorschlag zur Weiterführung der zweigeteilten Laufbahn. Die Behördenleitung hat dann auf dieser Grundlage ein eigenes Modell vorgelegt.

27.02.2008
Der Landesbezirksvorsitzende der GdP Eberhard Schönberg und sein Vertreter Michael Reinke stellen in einem Gespräch gegenüber Innensenator Dr. Körting klar, dass für die GdP die Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn eine gewerkschaftliche Forderung bleibt.

17.12.2009
Am Rande der Tarif- und Besoldungsverhandlungen informiert Innensenator Dr. Körting auf Nachfrage von Eberhard Schönberg die GdP-Vertreter, dass die Entscheidung über die Fortführung der zweigeteilten Laufbahn gefallen ist.

18.12.2009
In einer ersten Stellungnahme haben die GdP-Vertreter diese Entscheidung „als einen ersten Schritt in die richtige Richtung“ begrüßt. Die GdP wird in den nächsten Jahren weiter zäh über „Nachbesserungen“ verhandeln.

04.03.2010
Der Senator für Inneres leitet der GdP einen Änderungsentwurf zur SLVO mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 24.03.2010 zu.

29.07.2010
Die geänderte SLVO wird im Gesetz- und Verordnungsblatt am Donnerstag, dem 29.07.2010 veröffentlicht und tritt am Freitag, dem 30.07.2010 in Kraft.

Zu diesem Termin werden
    271 Vollzugsstellen der Besoldungsgruppe A 9 mZ (Polizeihauptmeister/-in mit Amtszulage) in Vollzugsstellen der Besoldungsgruppe A 10 (Polizeioberkommissar/-in) sowie
    2596,5 Vollzugsstellen der Besoldungsgruppe A 9 S (Polizeihauptmeister/-in) in Vollzugsstellen der Besoldungsgruppe A 9 (Polizeikommissar/-in) übergeleitet.

Damit ist der Weg für den prüfungsfreien Aufstieg aus dem mittleren in den gehobenen Dienst bis zur Besoldungsgruppe A 10 frei.

Polizeiobermeister/-innen werden künftig nicht mehr zum/zur Polizeihauptmeister/-in, sondern stattdessen zum/zur Polizeikommissar/-in ernannt.

Solange noch in den mittleren Dienst der Schutzpolizei eingestellt wird, werden wir noch über einen längeren Zeitraum über die Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn verhandeln müssen.

Diese Änderung der SLVO war aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Nun müssen wir in „mühsamer Kleinarbeit“ dafür sorgen, dass der Stellenplan des gehobenen Dienstes neu durchgeschlüsselt wird.

Diese Änderung der SLVO ist ein gewerkschaftlicher Erfolg für unsere Kolleginnen und Kollegen, den niemand „kleinreden“ sollte. Bei einem Bundeshaushalt 2010, für den 100 Mrd. Euro neue Schulden aufgenommen werden mussten und in einem Land Berlin mit rund 60 Mrd. Schulden ist es außerordentlich schwierig geworden, Einkommensverbesserungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst durchzusetzen.
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