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GdP erkämpft vor Gericht bessere Vergütung von Beschäftigten im Allgemeinen Ordnungsdienst

Kosten in Millionenhöhe kommen auf Berlin zu

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat erneut einen Prozess gegen das Land Berlin gewonnen, der hohe finanzielle Auswirkungen haben wird. Die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg ist in seiner Begründung jetzt der Auffassung der Gewerkschaftsanwälte gefolgt. Danach haben die klagenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Verwaltungsangestellte im Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) im Außendienst eingesetzt waren, aufgrund der geleisteten Tätigkeit ein Anrecht auf eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 TV-L bzw. rückwirkend in die Vergütungsgruppe Vb BAT/BAT-O.

Der Erfolg der GdP vor Gericht bedeutet für das Land Berlin, an die klagenden Beschäftigten erhebliche rückwirkende Ausgleichzahlungen leisten zu müssen. Darüber hinaus wird es diesem Personenkreis künftig Monat für Monat mehr Gehalt zahlen müssen. Die Gesamtsumme wird geschätzt in die Millionen gehen.

Manuela Kamprath, Vorsitzende der GdP-Bezirksgruppe LABO (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten): „Das Thema Eingruppierung ist unter den Beschäftigten in den Bürger- und Ordnungsämtern und insbesondere beim AOD ein Dauerbrenner. Wir hören viele Klagen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Außendienst, die in ihrem Job Verantwortung tragen und täglich Beschimpfungen, Beleidigungen oder Attacken von Bürgerinnen und Bürgern ausgesetzt sind, und gleichzeitig für diese Arbeit nicht angemessen bezahlt werden.“

„Ich freue mich sehr, dass es der Rechtsabteilung der GdP gelungen ist, via Gericht das Land Berlin zum ‚Umdenken‘ zu zwingen. Ich gehe davon aus, dass die beiden noch ausstehenden Verfahren in gleicher Sache ebenfalls im Sinne der Beschäftigten entschieden werden. Schade eigentlich, dass sich der Arbeitgeber Berlin dieses Armutszeugnis durch sein Beharren auf die schlechtere Eingruppierung selbst ausgestellt hat.“
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