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AZ Rettungsdienst – Experten-Anhörung im Innenausschuss

GdP: „Wer Menschenleben retten möchte, muss das Rettungsdienstgesetz ändern“

Berlin. Am morgigen Montag berät der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhaus zur Problematik des ständigen Ausnahmezustands Rettungsdienst und hat hierfür Experten eingeladen. Für die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wird Vorstandsmitglied und Brandoberinspektor Oliver Mertens die Sicht der Dinge darstellen und Rede und Antwort stehen. Die GdP hat bereits vor Monaten einen klaren Forderungskatalog auf den Tisch gelegt und siehst vor allem eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes als notwendigen Schritt zur Normalisierung.

„Wir weisen seit Jahren auf die eklatanten Probleme hin. Die Erwartungshaltung in der Bevölkerung ist stetig gewachsen, unser Personalkörper aber nur marginal. In den letzten zwei, drei Jahren hat sich die Situation noch mal extrem verschärft, so dass wir momentan täglich den Ausnahmezustand Rettungsdienst ausrufen müssen, Löschfahrzeuge schlachten und uns so bei der Brandbekämpfung komplett nackig machen. Wir freuen uns, dass die Problematik morgen im Innenausschuss diskutiert und politisch über notwendige Schritte debattiert wird. Wer etwas gegen den stetigen AZ Rettungsdienst tun und die Sicherheit der Berlinerinnen und Berliner nicht weiter gefährden möchte, kommt an einer Änderung des Rettungsdienstgesetzes nicht vorbei“, so Oliver Mertens am Sonntag.

Konkrete Vorschläge der GdP

Änderung Rettungsdienstgesetz
Entscheidungsverantwortung bei einem Gremium statt allein dem Ärztlichen Leiter
  • Rückmeldungspflicht der Krankenhäuser, um SNAP-Codes mit einem Gremium anzupassen
  • Mögliche Priorisierung der RTW-Beschickung nach Zuständen
  • • 1. Lebensgefährdend
  • • 2. Gesundheitsgefährdend
  • • 3. In Abklärung (eingewachsener Zehnagel etc.)
  • Gemeinsame Krankentransport-Leitstelle der Privaten Krankentransporteure
  • Verpflichtender Erste-Hilfe-Kurs bereits an der Oberschule (Nicht nur Reanimation)
  • Ausbau des Netzwerks an First Respondern
  • Telefonische Beratung (Call Center) zur Erste-Hilfe-Beratung (Pflasterkleben etc.) in Zusammenarbeit mit KV
  • Höhere Bereitschaft der KV zur Übernahme von Einsätzen
  • Wegfall der Facharzt-Bindung im KV-Dienst
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