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Ab 2019 1,1% mehr als der Durchschnitt – Senat beschließt Fahrplan für die Besoldungserhöhung

GdP mit verhaltener Freude – Absichtserklärungen füllen kein Portmonee

Berlin. In einer Pressemeldung am Dienstagnachmittag informierte die Senatsverwaltung für Finanzen über den Fahrplan, mit welchem Rot-Rot-Grün das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel erreichen möchte, Berlins Besoldung bis zum Jahr 2021 auf das durchschnittliche Niveau der Länder zu heben. Die Gewerkschaft der Polizei zeigt verhaltene Freude. Zwar erkennt man eine grundsätzliche Bereitschaft des Senats, die Situation zu verbessern. Die dargestellten Berechnungen, um das Ziel im Jahr 2021 zu erreichen, sind aber nicht nachvollziehbar und ohnehin zu kurz gedacht.

Bis 2021 jährlich 1,1 Prozent mehr als der Durchschnitt

Im kommenden Monat sowie in den nächsten drei Jahren soll die prozentuale Erhöhung der Beamtenbesoldung jeweils um 1,1 Prozent höher ausfallen als die durchschnittliche Erhöhung in den anderen Bundesländern. Darüber hinaus werden die Bezüge im Jahr 2019 bereits im April, 2020 im Februar und 2021 im Januar erhöht. Mit diesen Schritten plant Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) die aktuelle Differenz von 4,3 % zwischen Berlins Besoldung und dem Durchschnitt der Länder auszugleichen. „Es ist schön, dass Berlins Politik sich dazu entschlossen hat, die Rote Laterne bei der Beamtenbesoldung abzugeben und im Koalitionsvertrag festgehalten wurde, 2021 auf dem Durchschnitt der Länder zu sein. Mit diesen Schritten aber wird man ihn brechen. Matthias Kollatz-Ahnen ist ein kompetenter Finanzsenator, umso unverständlicher ist dieses Konzept, das der Senat hier vorlegt. Es ist ein Fortschritt, dass die festgestellte Differenz mal mit der Realität übereinstimmt. Man muss aber kein Mathegenie sein, um festzustellen, dass der Senat beim vorgestellten Plan, diese auszugleichen, den Don Quijote mimt“, so Norbert Cioma, Landesvorsitzender der GdP Berlin.

DGB Besoldungsreport 2018 – Berlin nicht mehr überall Schlusslicht

Laut DGB-Besoldungsreport 2018, der zum ersten Mal zwischen Eingangs- und Endstufen bei den einzelnen Besoldungsgruppen unterscheidet, ist Berlin in A7 nach wie vor Schlusslicht, in A9 auf der Eingangsstufe Letzter und der Endstufe Vorletzter, in A13 Vor- bzw. Drittletzter, was schon mal eine Entwicklung zu den letzten Jahren offenbart. Je nach abgebildeter Besoldungsgruppe ergeben sich Differenzen zum Durchschnitt von bis zu 4,3 Prozent. In A7 sind es bis zu 1.463,93 Euro, in A9 bis zu 1.406,13 Euro und in A13 bis zu 2.185,90 Euro. Noch größer sind die Abstände zu Bayern, wo Beamtinnen und Beamte am besten bezahlt werden (A7 bis zu 3.274,91 Euro, A9 bis zu 3.596,24 Euro, A13 bis zu 6.764,63 Euro).

1,1 Prozent sind nicht gleich 1,1 Prozent

„Wir haben dem Senat zu Beginn der Legislaturperiode mehrfach vorgerechnet, dass Berlin nicht erst zum 1. August erhöhen kann. Insofern sind wir froh, dass man von diesem ‚War schon immer so’ abgekommen ist. Was man aber anscheinend immer noch nicht verstanden hat, ist die Tatsache, dass andere Bundesländer nicht schlafen und ebenfalls draufpacken“, so Cioma. In der Tat erhöhen die anderen Bundesländer im Jahr 2018 durchschnittlich um 2,33 Prozent, Berlin um 3,2 Prozent. Cioma weiter: „Das macht schon mal keine 1,1 Prozent mehr. Aber, selbst wenn Berlin 1,1 Prozent mehr erhöht als der Durchschnitt, heißt es doch nicht, dass 1,1 Prozent aufgeholt werden, weil unser Ausgangswert viel niedriger ist. 2 Prozent Erhöhung in Bayern sind mehr als bei uns. Außerdem dachte ich immer, dass ein Durchschnittswert steigt, wenn die unter ihm liegenden Werte steigen. Matthias Kollatz-Ahnen wird uns in den nächsten Gesprächen einen Exkurs über seine Prozentrechnung geben müssen. Die bestehende Differenz hauptsächlich über Stellenzulagen und Sonderzahlungen überbrücken zu wollen, ist der falsche Ansatz.“

GdP Berlin fordert bundeseinheitliche Besoldung auf höchstem Niveau

Der GdP Berlin Chef nahm die aktuelle Veröffentlichung der Senatsverwaltung für Finanzen erneut zum Anlass, um über die Folgen der Besoldungssituation für die zukünftige Sicherheit der Hauptstadt zu sprechen. „Alle Bundesländer und auch der Bund ringen um geeigneten Nachwuchs. Die Besoldung ist nicht der einzige Grund, spielt bei der Entscheidungsfindung von Bewerberinnen und Bewerbern aber definitiv eine Rolle. Wenn man sich dann noch vor Augen führt, welche Arbeitsbelastung in Berlin herrscht, wie es um Ausstattung und Gebäude steht, sind wir aktuell nicht in der Pole-Position. Wenn wir in Zukunft gut aufgestellt sein wollen, kommen wir an einer bundeseinheitlichen Besoldung auf Grundlage des gezahlten Höchstniveaus nicht vorbei. Bei dem, was meine Kolleginnen und Kollegen täglich leisten, haben sie es verdient“, so Cioma. Kritik übte er zudem am Umgang mit aktuellen Gerichtsentscheidungen zum Thema Besoldung. „Mal abgesehen vom Jahr 2018 und der aktuellen Situation sollte niemand vergessen, dass bereits gerichtliche Instanzen die Verfassungswidrigkeit der Berliner Besoldung in den letzten Jahren festgestellt haben. So wie es momentan den Anschein macht, kann ich nur jeder Kollegin und jedem Kollegen raten, einen stets aktualisierten Widerspruch einzureichen. Der Senat wird die Sache so lange es geht aussitzen und keinen einzigen Cent verschenken.“

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