Abschlussbericht des Sonderbeauftragten Jost im Fall Anis Amri
GdP mahnt zur Vorsicht bei der Bewertung und detaillierten Einordnung
Josts Erkenntnisse richtig einordnen
„Wir danken dem Sonderbeauftragten Bruno Jost für sein sichtliches Bemühen in den letzten Monaten. Sein Bericht ist ebenso wie der Untersuchungsausschuss ein wichtiger Bestandteil bei der notwendigen Aufarbeitung der Ereignisse und möglichen Schlussfolgerungen für zukünftige Veränderungen. Es wäre anmaßend sich hinzustellen und zu sagen, dass die Beteiligten alles richtig gemacht haben. Dennoch aber sollten wir Josts Erkenntnisse richtig einordnen. Unsere Kollegen vorzuverurteilen und ihr Handeln für kategorisch falsch zu erklären, nur weil die Betrachtung einzelner Elemente heute logischerweise anders ausfällt, ist unglaublich“, sagt GdP-Landesvorsitzende Kerstin Philipp. Josts Bericht summiert sich zur Einschätzung, dass Amri im großen Stil gedealt hat und so vor dem Anschlag hätte festgenommen werden müssen. „Wir können dieser abenteuerlichen Bewertung nicht folgen. Selbst die Generalstaatsanwaltschaft hat bekräftigt, dass weder die Observation noch die Auswertung der TKÜ-Protokolle sachdienliche Hinweise zu Amris Drogengeschäften ergeben haben, die einen Haftbefehl gerechtfertigt hätten. Hinsichtlich möglicher Anschlagspläne gab es da gar keine Erkenntnisse“, so Philipp weiter.
Unschuldsvermutung gilt nicht nur für Straftäter
Des Weiteren soll der zuständige Sachbearbeiter im Nachhinein die Akten manipuliert und so Fehler vertuscht haben wollen. Philipp: „Bei Sexualstraftätern, Kinderschändern, Mördern verweisen alle auf die Unschuldsvermutung, unsere Kollegen aber werden sofort für schuldig erklärt. Vielleicht sollte man die Betroffenen erst einmal zu Wort kommen lassen, ehe jemand ihre Arbeit bewertet. Auch für diesen Manipulationsvorwurf sehe ich bis hierhin keine Beweise und ehe man einen Sachbearbeiter aufs Korn nimmt, sollte man in einer hierarchisch organisierten Institution vielleicht erst einmal auf anderen Ebenen nach Versäumnissen schauen.“ Ohnehin hält die Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei die seit Monaten laufende Debatte für oberflächlich und fehlgeleitet. „Fakt ist doch, dass wir zehn Monate nach dem Anschlag noch keinen Schritt weiter sind. Wenn jemand ernsthaft meint, unsere Kollegen würden nicht alles Menschenmögliche tun, um Gefahren von den Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden, dann sollte er auch mal darüber nachdenken, mit welchen Möglichkeiten und unter welchen Bedingungen sie es tagtäglich tun. Jemand, der unsere Ermittler kritisiert, sollte ihnen vielleicht endlich auch das richtige Instrumentarium zur Verfügung stellen und sie nicht ständig beschneiden. Sie können auch nicht mit verbundenen Augen und auf dem Rücken fixierten Händen erfolgreich Unkraut jäten“, so Philipp abschließend.
Diese Info als PDF
„Wir danken dem Sonderbeauftragten Bruno Jost für sein sichtliches Bemühen in den letzten Monaten. Sein Bericht ist ebenso wie der Untersuchungsausschuss ein wichtiger Bestandteil bei der notwendigen Aufarbeitung der Ereignisse und möglichen Schlussfolgerungen für zukünftige Veränderungen. Es wäre anmaßend sich hinzustellen und zu sagen, dass die Beteiligten alles richtig gemacht haben. Dennoch aber sollten wir Josts Erkenntnisse richtig einordnen. Unsere Kollegen vorzuverurteilen und ihr Handeln für kategorisch falsch zu erklären, nur weil die Betrachtung einzelner Elemente heute logischerweise anders ausfällt, ist unglaublich“, sagt GdP-Landesvorsitzende Kerstin Philipp. Josts Bericht summiert sich zur Einschätzung, dass Amri im großen Stil gedealt hat und so vor dem Anschlag hätte festgenommen werden müssen. „Wir können dieser abenteuerlichen Bewertung nicht folgen. Selbst die Generalstaatsanwaltschaft hat bekräftigt, dass weder die Observation noch die Auswertung der TKÜ-Protokolle sachdienliche Hinweise zu Amris Drogengeschäften ergeben haben, die einen Haftbefehl gerechtfertigt hätten. Hinsichtlich möglicher Anschlagspläne gab es da gar keine Erkenntnisse“, so Philipp weiter.
Unschuldsvermutung gilt nicht nur für Straftäter
Des Weiteren soll der zuständige Sachbearbeiter im Nachhinein die Akten manipuliert und so Fehler vertuscht haben wollen. Philipp: „Bei Sexualstraftätern, Kinderschändern, Mördern verweisen alle auf die Unschuldsvermutung, unsere Kollegen aber werden sofort für schuldig erklärt. Vielleicht sollte man die Betroffenen erst einmal zu Wort kommen lassen, ehe jemand ihre Arbeit bewertet. Auch für diesen Manipulationsvorwurf sehe ich bis hierhin keine Beweise und ehe man einen Sachbearbeiter aufs Korn nimmt, sollte man in einer hierarchisch organisierten Institution vielleicht erst einmal auf anderen Ebenen nach Versäumnissen schauen.“ Ohnehin hält die Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei die seit Monaten laufende Debatte für oberflächlich und fehlgeleitet. „Fakt ist doch, dass wir zehn Monate nach dem Anschlag noch keinen Schritt weiter sind. Wenn jemand ernsthaft meint, unsere Kollegen würden nicht alles Menschenmögliche tun, um Gefahren von den Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden, dann sollte er auch mal darüber nachdenken, mit welchen Möglichkeiten und unter welchen Bedingungen sie es tagtäglich tun. Jemand, der unsere Ermittler kritisiert, sollte ihnen vielleicht endlich auch das richtige Instrumentarium zur Verfügung stellen und sie nicht ständig beschneiden. Sie können auch nicht mit verbundenen Augen und auf dem Rücken fixierten Händen erfolgreich Unkraut jäten“, so Philipp abschließend.
Diese Info als PDF