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Änderungen der Erschwerniszulagen (EZulV) auf einen Blick

Das Plenum des Berliner Abgeordnetenhauses hat gestern den Entwurf zum Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin, zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Regelungen (VollzugsdienstZulagenänderungsgesetz-VdZulG) nach der zweiten Lesung beschlossen. Innerhalb der nächsten vier Wochen sollte die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin erfolgen, die tatsächliche Auszahlung dürfte aufgrund der Berechnungen noch ein paar Monate in Anspruch nehmen. Der Beschluss aber ist jetzt bindend, die entsprechenden Zulagen werden rückwirkend zum 1. Januar 2018 gezahlt. In unserer Kurzübersicht seht Ihr genau, was sich für jeden ändert. Trotz unserer Stellungnahme und deutlicher Forderung wurden die Kolleginnen und Kollegen der AGIA, StrD K, OGJ und OGW nicht berücksichtigt sowie die Ruhegehaltsfähigkeit verwehrt.

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