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Alte Regelung besteht vorerst weiter, GPR wird beteiligt

Polizeipräsidentin bezieht Stellung zum Thema Identitätsschutz von Einsatzkräften

Foto: Spreepicture

Berlin. Vor knapp zwei Wochen hat die B.Z. über ein Schriftstück aus der Landespolizeidirektion zum Tragen von Identitätsschutz bei der Berliner Polizei berichtet. Demnach soll es zukünftig ausschließlich Kräften des LKA 6 und der örtlichen FAOs (Fahndung Observation Aufklärung) gestattet sein, den präventiven Schutz anzulegen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat in den letzten Wochen diverse Gespräche geführt und jetzt auch eine verbindliche Aussage der Polizeipräsidentin zum weiteren Prozedere.

GdP: Schutz der Einsatzkräfte hat oberste Priorität

„Es hat für uns oberste Priorität, dass bei allen polizeilichen Maßnahmen die Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen im Vordergrund steht und sie keinem unnötigen Risiko ausgesetzt sind. Dazu gehört es eben auch, dass man nicht am Freitag beim Elternabend in Neukölln darauf angesprochen wird, am Tag zuvor bei Familie Remmo, Müller oder Schmidt im Einsatz gewesen zu sein. Das Anlegen von Identitätsschutz bei Einsätzen in den Bereichen Organisierten Kriminalität oder Terrorismus ist als präventive Maßnahme essenziell und aus unserer Sicht nicht verhandelbar“, sagt GdP-Landeschef Norbert Cioma. Die GdP hatte sich am Tag des Bekanntwerdens bereits klar und deutlich positioniert sowie davon gesprochen, die Sicherheit der Einsatzkräfte mit einer solchen Neuregelung fahrlässig aufs Spiel zu setzen. Abgesehen davon mehrten sich Zweifel an der Wirksamkeit der Neuregelung, da gemäß Personalvertretungsgesetz der Gesamtpersonalrat zuvor beteiligt werden muss. „Der GPR hat uns auf Nachfrage glaubhaft versichert, dass das komplette Gremium nicht beteiligt wurde und der Vorstand dies gemäß seiner Aufgabe unmittelbar nach Bekanntwerden bei der Präsidentin eingefordert hat. Wir haben große Hoffnung, dass er diesen Wahnsinn nicht durchwinken wird“, so Cioma weiter.

Klarstellung durch Präsidentin

Um die aktuelle Sachlage nochmal genau zu klären, fragte die GdP auch bei Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik an. Diese sprach beim zitierten Schreiben von einer ersten Stellungnahme zur Erarbeitung von Arbeitshinweisen zum Tragen des Identitätsschutzes. Dieser sei im Übrigen von Flammschutzhauben, die immer häufiger genutzt werden, zu unterscheiden. Außerdem sollen aktuell grundsätzlich die Arbeitshinweise zum äußeren Auftreten der Polizei Berlin überarbeitet werden. Wenn dafür eine abgestimmte Fassung vorliegt, würde der GPR beteiligt werden. Cioma: „Ich danke der Präsidentin für diese Klarstellung. Dadurch hat die alte Regelung bis auf Weiteres Bestand. Wir können beim Blick der inhaltlichen Ausgestaltung die Unsicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen nachvollziehen, weil das Schreiben unterschiedlich interpretiert wird. Wenn man die Arbeitshinweise ohnehin gerade überarbeitet, sollte man darüber nachdenken, das Tragen bei Einsätzen wegen OK oder Terror wie in anderen Bundesländern grundsätzlich freizugeben und die Verantwortung hier nicht auf den Einsatzleiter abzuwälzen. Dass die Kräfte eine Wahl zwischen Identitätsschutz und Flammenschutzhaube haben, ist eine durchaus amüsante Darstellung.“ Abschließend untermauerte der GdP-Landeschef die Wichtigkeit des präventiven Schutzes der Identität von Kolleginnen und Kollegen und verwies auf diverse Vorfälle, in denen Radmuttern von Privatfahrzeugen gelöst und in denen Drohungen gegen Einsatzkräfte ausgesprochen wurden.
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