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Altersdiskriminierung – Thüringen ist nicht Berlin

In einigen Dienststellen kursieren Informationen der Gewerkschaft der Polizei Sachsen-Anhalt über positive Entscheidungen zur Altersdiskriminierung. Hier sei darauf hingewiesen, dass diese Entscheidungen für das Land Berlin nicht maßgeblich sind, da die dortige Rechtslage durch eine politische Entscheidung der Landesregierung Sachsen-Anhalt beeinflusst worden ist.

Vor Ort hat die Oberfinanzdirektion Magdeburg im Jahre 2009 eine durch die dortige GdP eingereichte Mitgliederliste als Widerspruch akzeptiert und sich mit dem Ruhen der Widerspruchsverfahren einverstanden erklärt. Dies hatte positive Auswirkungen auf die Fristenproblematik und führte dazu, dass ein großer Anteil von Kolleginnen und Kollegen in den Genuss von Entschädigungszahlungen kamen.

Der Berliner Senat, vertreten durch seine Finanzverwaltung, hat eine solche politische Regelung zu keiner Zeit akzeptiert. Die Gründe dafür sind nicht bekannt. Eine solche Verfahrensweise spielte auch bei der Problematik des Verpflegungsgeldes für Kolleginnen und Kollegen aus dem Beitrittsgebiet eine Rolle. Auch dort hatte eine Landesregierung, nämlich die in Brandenburg, anders als in Berlin eine Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichtes akzeptiert. Das wiederum hatte die Folge, dass die Kolleginnen und Kollegen das Verpflegungsgeld für die Anrechnung der Rente angerechnet bekamen.

Da kann man durchaus von Fürsorge sprechen, was in Berlin wahrlich nicht möglich scheint. Resultat für unsere Kolleginnen und Kollegen ist, dass beim Verpflegungsgeld jeder Einzelne den Klageweg beschreiten muss. Dazu haben wir auch aufgefordert, um die Untätigkeit der Berliner Verwaltung zu beenden. Wir werden über den Fortgang in dieser Sache unaufgefordert informieren.
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