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Angepasste Verordnung und Bußgeldkatalog – Senat liefert verspäteten Aprilscherz

GdP: Ausgangsbeschränkungen so gut wie aufgehoben, transparente polizeiliche Maßnahmen nahezu unmöglich

Foto. GdP Berlin
Foto: GdP Berlin

Berlin. In den späten Abendstunden informierte der Senat gestern über die angepasste Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus sowie den beschlossenen Bußgeldkatalog. Gemäß Senatsangaben besteht das Ziel darin, den Ordnungsbehörden einen Orientierungsrahmen bei der Bemessung des Bußgelds für Verstöße im Einzelfall an die Hand zu geben. Die GdP spricht von einer faktischen Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen. Verstöße der definierten Kontaktbeschränkungen sind nahezu unmöglich nachweisbar, transparentes polizeiliches Handeln nicht möglich.

Senat entzieht sich der Verantwortung

„Der Berliner Senat hat mit den gestrigen Beschlüssen jegliche Verantwortung von sich geschoben. Wir freuen uns über die Lockerungen, weil damit nicht mehr so stark in die Grundrechte eingegriffen wird. Außerdem können wir es uns jetzt sparen, Kolleginnen und Kollegen zusätzlich in den Dienst zu rufen, weil sie in Parks und auf Plätzen maximal noch mit Zollstock überprüfen können, ob sich alle im Abstand von 1,50 Metern aufhalten“, so GdP-Landesvize Stephan Kelm am Freitagmorgen. Neben dem beschlossenen Bußgeldkatalog – unter anderem 1.000-10.000 Euro bei verbotener Öffnung einer Gaststätte oder Anbieten einer touristischen Übernachtung sowie 10-100 Euro für den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ohne triftigen Grund – wurden auch die Vorschriften der Verordnung angepasst. So entfällt ab heute die Ausweispflicht. Zudem sind Erholungspausen auf fest installierten Sitzgelegenheiten bei Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern zulässig, auf Wiesen und Freiflächen bei Wahrung eines Mindestabstandes von 5 Metern. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht.

Kollegen werden komplett im Regen stehen gelassen

Die GdP verweist darauf, dass durch diese Lockerungen, die Innensenator Geisel am Montag noch kategorisch ausgeschlossen hat, transparente polizeiliche Maßnahmen zur Umsetzung der Kontaktbeschränkungen nicht mehr möglich sind. „Uns wird immer wieder vorgeworfen, wir fordern einen Polizeistaat und Legitimation für willkürliches Polizeihandeln. Ganz ehrlich, der Berliner Senat verpflichtet Polizistinnen und Polizisten mit diesem Beschluss dazu. Unsere Kolleginnen und Kollegen sollen nach eigenem Ermessen entscheiden und können sich sicher sein, dafür von den Bürgerinnen und Bürgern und später auch durch Politik und Justiz zur Rechenschaft gezogen werden. Wir können uns bei jeder Maßnahme auf Diskussionen einstellen, weil jetzt keinerlei Handlungssicherheit mehr besteht. Wir hoffen, dass das auch unsere Polizeipräsidentin so sieht, die Abschnitte nicht zum Aufstellen von Corona-Streifen verpflichtet werden und unsere Einsatzhundertschaften nicht zum sinnlosen Verschleudern von Einsatzkräftestunden verdammt werden“, so Kelm. Die GdP wies darauf hin, dass man durch die abgeschaffte Ausweispflicht nur noch im zeitaufwändigen Verwaltungsakt nachweisen könnte, dass Personen nicht aus dem gleichen Haushalt stammen oder familiär verbunden sind und dabei sich stets dem Vorwurf der Diskriminierung aussetzt. Da es keine zeitliche Beschränkung für die Erholungsphasen bei Sport und Bewegung an der frischen Luft gibt, sind derartige Verstöße nicht nachweisbar. Paragraf 14 (1) ist damit komplett ad absurdum geführt.
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