Anhebung der Erschwerniszulagen (EZulV) – Gute Ideen, aber da geht noch mehr
GdP gibt Stellungnahme zu Plänen des Senats ab
GdP hinterlässt sichtbare Spuren im Entwurf
„Anhand des Entwurfs sehen wir sehr gut, das unser beharrliches Dranbleiben und die regelmäßigen Gespräche, die wir seit Ende 2016 mit Innensenator Geisel, Staatssekretär Akmann und Finanzsenator Kollatz-Ahnen geführt haben, Beachtung gefunden haben. Die Überarbeitung der Erschwerniszulagenverordnung war und ist eines unserer zentralen Themen, unsere Spuren in diesem Entwurf sind nicht von der Hand zu weisen. An dieser Stelle wird auch sichtbar, was die Zusammenarbeit der Gewerkschaften im Rahmen von Berlinbrennt sowie die akribischen Bemühungen der Personalräte aus allen Polizeidirektionen bewirken können. Das Ergebnis kann sich sehen lassen, auch wenn wir nicht mit allen Plänen konform gehen. Unser zuständiger Fachausschuss hat sich die einzelnen Bestandteile in den letzten Wochen ganz genau angesehen und sieht zurecht einige Lücken, die noch behoben werden sollten, ehe der Entwurf im Parlament verabschiedet wird“, so GdP-Landeschef Norbert Cioma, der allen Beteiligten für ihren Einsatz in den letzten fast zwei Jahren dankte.Zusammenfassung Teil I – Positives vorneweg
Ø Veränderung der WechselschichtzulageØ Anhebung und zukünftige Dynamisierung Feuerwehr- und Polizeizulage
Ø Anhebung Zulage Operative Dienste
Ø Anhebung der Zulagen für Taucher, Sprengstoffermittler/-entschärfer und fliegendes Personal
Ø Schaffung Zulage Höhenretter
Zusammenfassung Teil II – Nicht alles ist rosig, da geht noch mehr
Ø Ruhegehaltsfähigkeit von Polizei- und FeuerwehrzulageØ Anhebung DuZ an Sonn- und Feiertagen auf 5 Euro
Ø Wechselschichtzulage auch für Bereitschaftszeiten der Feuerwehr ausweiten
Ø SEK-Zulage auf GSG9-Niveau
Ø Pauschale für Höhenretter plus Zulage nach Metern
Ø Ausweitung Zulage Operative Dienste auf andere Gliederungseinheiten wie StrD K der Abschnitte und AGIA
Ø Weitergewährung Wechselschichtzulage auch bei kurzfristigen Dienstplanwechseln
Ø Erweiterung Bemessungszeitraum für Wechselschichtzulage auf drei Monate
Ø Regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung der EZulV alle zwei Jahre