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Aufsteiger-Thematik und Leistungsprämie für Auszubildende und Studierende

Deine GdP im Gespräch mit dem Innensenator

Foto: Benjamin Jendro

In der vergangenen Woche saßen unser Landeschef Norbert Cioma, Landesvize Stephan Kelm und Landesjugendchef Norman Back beim Innensenator Andreas Geisel (SPD), um sich über verschiedene Themen zu unterhalten. Unter anderem ging es um zwei Problematiken, die unsere Anwärterinnen und Anwärter betrifft.

Aufsteiger zum PK an der HWR

Bereits seit Längerem stehen wir im Austausch mit dem Innensenator und haben ihm erklärt, dass es nach wie vor keinen sinnvollen Grund gibt, warum Kolleg*innen, die durch das Studium an der HWR einen Aufstieg vom mD zum gD anvisieren, nach erfolgreichem Abschluss weiter ein halbes Jahr darauf warten müssen, zur/m Polizeikommisar*in ernannt zu werden. Geisel signalisierte uns bereits im vergangenen Jahr, dass dies im Rahmen der Neugestaltung der Laufbahnverordnung angepasst wird. Darauf warten wir weiter vergeblich, weil eine entsprechende Vorlage bis heute aus verschiedenen Aspekten und Änderungswünschen durch betroffene Behörden nicht final mitgezeichnet wurde. Der Innensenator machte deutlich, dass er alles versucht, um die Verordnung in diesem Jahr durchzubringen. Ein Inkrafttreten zum 01. Oktober 2020 erscheint derzeit jedoch nicht realistisch, so dass die diesjährigen Absolventen aller Voraussicht nach leider nicht mehr von der Neuregelung profitieren werden, zumal eine rückwirkende Auslegung nicht angedacht ist. Wir haben die Senatsverwaltung gebeten, zu prüfen, ob genau das nicht möglich wäre, damit die Betroffenen nur ein, zwei Monate auf ihre verdiente Ernennung warten müssen.

Leistungsprämie für Auszubildende und Studierende

Im Rahmen der letzten Personalversammlung für Auszubildende und Studierende ist zudem der Wunsch an uns herangetragen worden, uns im politischen Raum für die Berücksichtigung der Anwärter*innen bei der ausgelobten Leistungsprämie stark zu machen. Bis hierhin werden nur Kolleg*innen der A-Besoldung berücksichtigt, die Möglichkeit auch Auszubildende und Studierende für besonders herausragende Leistungen (zum Beispiel beim Einsatz im Praktikum) auszuzeichnen, besteht nicht. Der Innensenator konnte diesen Wunsch nachvollziehen, verwies aber auf die klare Position der Senatsverwaltung für Finanzen, die bis 31.12.2020 keine Chance sieht. Wir haben in diesem Zusammenhang ausdrücklich darum gebeten, eine Regelung für die Zukunft zu schaffen, um hier Handlungsspielraum bei der Vergabe von Leistungsprämien für Anwärter*innen zu ermöglichen.
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