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Aus 30 wird 300 – Zweite Phase beim Bodycam-Probelauf eingeleitet

GdP: Wir brauchen die Bodycam flächendeckend, für jeden und sofort

Berlin. Vor zahlreichen Medienvertretenden hat Innensenatorin Iris Spranger (SPD) heute an der Cecilienstraße die zweite Phase des bereits im letzten Koalitionsvertrag vereinbarten Bodycam-Probelauf eingeleitet. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das Engagement der Behördenleitung, weist aber auf die fehlenden Positionierung der Regierungskoalition sowie die stetige Hinauszögerung der flächendeckenden Einführung der Bodycam durch Rot-Grün-Rot hin.

„Wir haben in den letzten Jahren bereits viel zu viel Zeit verloren. Dass wir die Bodycam erproben, stand bereits Ende 2016 im Koalitionsvertrag. In den letzten sechs Jahren wurden mehr als 40.000 Angriffe auf meine Kolleginnen und Kollegen registriert. Wir können es nicht nachvollziehen, warum Berlins Landespolitik jahrelange Erfahrungen in anderen Bundesländern und bei der Bundespolizei ignoriert, wir zwar jetzt weitere Geräte erhalten, die notwendige Entscheidung für eine generelle Einführung aber weiter künstlich hinausgezögert wird. Wir brauchen die Bodycam zum Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen vor gewalttätigen Übergriffen flächendeckend, für jeden und sofort bei Polizei, Feuerwehr und auch dem AOD der Bezirke“, so GdP-Landeschef Stephan Weh am Montag. Die GdP kämpft seit Jahren für das Thema und verweist stetig auf den präventiven Charakter, weil allein das Tragen bzw. die Androhung deeskalierend wirkt. In den Fällen, in denen sich Angreifer trotz Kamera nicht abhalten lassen, würde Beweismaterial zur Verfügung stehen, damit ein möglicher Strafrahmen bei Taten dann auch ausgeschöpft werden kann. Zudem wären polizeiliche Maßnahmen durch die Bodycam auch für Bürgerinnen und Bürger wesentlich transparenter.

Die GdP hat den bisherigen Probelauf genau verfolgt und von Beginn an auch Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen gehalten, so dass es bereits Erkenntnisse gibt, die für eine flächendeckende Einführung sowie notwendige Veränderungen bei der Rechtsgrundlage gemäß ASOG Berlin sprechen. In diesem wurde die zunächst auf den April 2024 befristete Rechtsgrundlage zuletzt um ein Jahr verlängert. „Berlins Politik hinkt selbst dem eigenen Zeitplan bereits ein Jahr hinterher und es wäre schon auch wichtig, sich mal genau darüber auszutauschen, nach welchen Parametern der Probelauf denn parteiübergreifend einheitlich bewertet wird. Es muss vorher klar sein, wann etwas als gelungen gilt, welche Ergebnisse dann entweder für oder gegen die Bodycam sprechen und wo man im Erfolgsfall nachjustieren muss. Aus unserer Sicht brauchen wir eine Entfristung im ASOG. Zudem sollte man den Einsatz im Wohnraum, trotz schwieriger rechtlicher Rahmenbedingungen, positiv prüfen und ermöglichen. Wir sehen bei den bisherigen Ergebnissen deutlich, dass theoretische Rechtsgrundlage und praktische Anwendbarkeit nicht harmonieren“, so Weh.

Konkrete Ideen zum rechtlichen Rahmen:

  • Möglichkeit der Aufnahmen im nicht-öffentlichen Raum (Wohnung etc.)
  • Ausweitung des Pre-Recording auf 90-120 s (aktuell 30)
  • Rechtsklarheit, wenn ein/e Kolleg. trotz Möglichkeit die Kamera nicht auslöst
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