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Richterspruch zur Winterbekleidung Berliner Objektschützer geht an Realität vorbei

GdP beharrt auf besserer Ausstattung

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist unzufrieden mit dem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin, demzufolge die Winterbekleidung der Polizistinnen und Polizisten im Zentralen Objektschutz (ZOS) ausreichend ist. „Die Objektschützerinnen und Objektschützer sind verständlicherweise maßlos enttäuscht von der Entscheidung der Richter – und wir sind es auch,“ sagte der Landesbezirksvorsitzende der GdP, Michael Purper.

„Wer wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Objektschutz stundenlang vor Gebäuden stehen muss, der weiß, was es bedeutet, nicht angemessen ausgestattet zu sein: Das heißt bei Regenwetter bis auf die Haut nass zu werden, bei winterlicher Kälte von den Füßen bis unter die Kopfhaut zu frieren, im Sommer zu schwitzen. Wir fordern daher weiterhin, dass bei der Ausrüstung nachgebessert wird!“

Weder Senat noch Polizei dürften sich jetzt trotz des für die Objektschützer negativen Richterspruchs bequem zurücklehnen, so Purper weiter. Beide hätten eine Fürsorgepflicht, die damit nicht ausgehebelt worden sei. Vielmehr solle man die Entscheidung zum Anlass nehmen, die betroffenen Polizistinnen und Polizisten noch einmal selbst zu befragen, wo denn die Hauptknackpunkte bei der Bekleidung lägen und ihnen mit Nachbesserung entgegenkommen.

„Die Ausstattung an sich ist nicht generell schlecht, sie ist aber teilweise unzureichend und darüber hinaus teilweise eben auch nicht ausreichend. Gerade was den Kälte- und Nässeschutz anbelangt, sollte die Anschaffung besserer Kleidung im Rahmen des Machbaren liegen. Denn es ist bestimmt sinnvoller, dafür etwas Geld zu investieren, als Ausfälle wegen Krankheit in Kauf nehmen zu müssen“, sagte Michael Purper abschließend.
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