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Zweieinhalb Jahre nach BVerwG-Entscheidung – Nach wie vor kein 1zu1-Freizeitausgleich für Berlins Beamtinnen und Beamte

Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit – GdP-Sticker als Symbol gegen rechtswidrige Behandlung der Einsatzkräfte

Bereits im November 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) auf Klage eines Polizeibeamten des Landes Berlin entschieden, dass für die Berechnung eines Freizeitausgleichs nach Mehrarbeit eines Beamten eine entsprechende 1-zu1-Regelung erfolgen muss. Der Kollege wurde mehrfach für mehrere Tage bei polizeilichen Unterstützungseinsätzen in anderen Bundesländern eingesetzt. Bereits die Vorinstanzen hatten zugunsten des Klägers entschieden und die Beklagte verurteilt, für Zeiten des Bereitschaftsdienstes Freizeitausgleich im Verhältnis „1 zu 1“ zu gewähren. (BVerwGE vom 17. November 2016 -2 C 21.15).

Damit wurde ein jahrelanger Rechtsstreit höchstrichterlich abschließend entschieden. Schon damals legten Kolleginnen und Kollegen bei jedem Unterstützungseinsatz auf Veranlassung der GdP Berlin Widerspruch gegen die Abrechnungspraxis ein. So liegen bis heute über 2.000 Anträge in den Akten, die trotz klarer Rechtsprechung nach zweieinhalb Jahren nicht bearbeitet, sondern drakonisch ignoriert wurden.

Wir fordern seit Längerem die unverzügliche Umsetzung der Ansprüche der betreffenden Kolleginnen und Kollegen gemäß der Rechtsprechung des BVerwG. Da sich bis hierher nichts getan hat, wollen wir am 1. Mai mit einem entsprechenden Sticker auf den Missstand aufmerksam machen. Wir würden uns freuen, diesen in großer Vielzahl bei Euch zu sehen, wünschen Euch einen reibungslosen Einsatz rund um den diesjährigen Tag der Arbeit und hoffen, dass Ihr alle unversehrt nach Hause kommt.

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