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Berlins Beamtinnen und Beamten warten noch Monate auf Zulagenerhöhungen

Senatsbeschluss liegt vor, Gesetzesentwurf muss noch Ausschüsse und Plenum passieren

Foto: Spreepicture

Berlin. Nach der Zustimmung des Rates der Bürgermeister hat jetzt auch der Berliner Senat den Entwurf von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz verabschiedet und so den versprochenen Änderungen an der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) zugestimmt. Die Gewerkschaft der Polizei freut sich über die Senats-Entscheidung, durch die zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aller Voraussicht nach mehr Geld bekommen, kritisiert aber, dass sie darauf wohl noch Monate warten müssen.

Verantwortungsvoller Dienstherr muss noch ein paar Schritte gehen

„Wir haben schon beim ersten Entwurf gesehen, dass unsere Anmerkungen und Forderungen, die wir in regelmäßigen Gesprächen mit den Senatsverwaltungen angebracht haben, erhört und berücksichtigt wurden. Es ist unverständlich, dass Herr Dr. Kollatz im finalen Entwurf nicht noch mal wirklich nachjustiert hat, da wir noch einige Schwachstellen gesehen haben. Schlussendlich sind die Erschwerniszulagen nicht ganz unwesentlich, sie können aber auch den immer noch existierenden Rückstand bei der Grundbesoldung nicht kaschieren, zumal sie nach wie vor nicht ruhegehaltsfähig sind. Da sind es also noch ein paar Schritte zu einem verantwortungsvollen Dienstherrn und attraktiven Arbeitgeber“, so GdP-Landeschef Norbert Cioma am Donnerstag. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen wird der Gesetzesentwurf voraussichtlich erst Ende Februar (21. Februar) auf der Tagesordnung des Plenums zu finden sein und dann in den ersten beiden Märzwochen im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung (07. März) sowie im Hauptausschuss (14. März) beraten, ehe es am 31. März eine zweite Lesung im Plenum geben könnte. Sollte der Entwurf da beschlossen werden, könnte auf eine dritte Lesung verzichtet werden und dann innerhalb von drei bis vier Wochen die Verkündung des Gesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin erfolgen. Ob dieser Zeitplan so einzuhalten ist, bleibt aktuell reine Spekulation.

Höhere Zulagen für Spezialisten, flexible Wechselschichtzulage

Unter anderem hebt Berlin die Polizei- und Feuerwehrzulage an, packt bei den Operativen Diensten deutlich drauf, erhöht die Zulagen für Taucher, Sprengstoffermittler/-entschärfer sowie beim fliegenden Personal und schafft eine Zulage für Berlins Höhenretter. Äußerst positiv ist die Novellierung der Wechselschichtzulage, die nun flexibler wird und zahlreichen Kolleginnen und Kollegen mehr Geld einbringen sollte. Ob das auf alle zutrifft, wird man speziell bei der Berechnung für die Bereitschaftspolizei sehen müssen. Darüber hinaus gab der Senat bekannt, dass die nächste Erhöhung der Erschwerniszulagen zum 1. Januar 2021 erfolgen soll. Die GdP hatte eine regelmäßige Überprüfung der EZulV alle zwei Jahre gefordert, sieht hier aber Verhandlungsspielraum. Neben dem Positivem sprach der GdP-Landesvorsitzende abschließend auch zwei negative Aspekte an: „Wir fragen uns schon, warum die geplanten Änderungen derart lange auf ihre Umsetzung warten. Wir hören seit Anfang 2017 etwas von Änderungen, optimistisch gerechnet dauert es aber wohl mindestens bis Mitte des Jahres 2019. Das lange Hinauszögern kann man auch nicht mit der notwendigen Beteiligung der Gewerkschaften begründen.“ Durch die rückwirkende Anrechnung zum 1. Januar 2018, die von der GdP selbstverständlich befürwortet wird, entsteht ein enormer Berechnungsaufwand, über den sich die zuständigen Personalstellen schon jetzt freuen und der dafür sorgen wird, dass es selbst nach endgültigem Beschluss noch Monate dauern kann, bis die Kolleginnen und Kollegen das rechtmäßig verdiente Geld auf dem Konto haben. „Darüber hinaus wehrt sich der Senat weiterhin gegen die Ruhegehaltsfähigkeit, obwohl uns in den Gesprächen zur Feuerwehr letztes Jahr zugesichert wurde, dass Berlin nachzieht, sobald ein weiteres Bundesland tätig wird. Nach meiner Kenntnis hat Sachsen das getan“, so Cioma abschließend.

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