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Berlins Polizei hat Bodycams bis Ende Juni bereits 101 Mal eingesetzt

GdP fordert Ende des Probelaufs und flächendeckende Ausstattung

Berlin. Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) wurden die 20 Bodycams in der Berliner Polizei seit Beginn des Probelaufs bis Ende Juni bereits 101 aktiviert. Ende des Jahres soll in einer zweiten Phase die Anzahl auf 300 Geräte erhöht und der Versuch auf das Stadtgebiet ausgedehnt werden, im Anschluss eine Evaluation erfolgen. Die GdP plädiert für die sofortige flächendeckende Ausstattung zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen.

„Wir haben in den letzten Jahren bereits viel zu viel Zeit verloren. Die gesetzliche Grundlage läuft zum 01. April 2024 aus. Es ist nach wie vor unerklärlich, warum Berlins Landespolitik jahrelange Erfahrungen in anderen Bundesländern und bei der Bundespolizei ignoriert und diese Entscheidung mit einem Probelauf möglichst weit hinauszögert. Wir brauchen schon jetzt die flächendeckende Einführung der Bodycam zum Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen vor gewalttätigen Übergriffen bei Polizei, Feuerwehr und auch dem AOD der Bezirke. Die bisherigen Einsätze zeigen deutlich, dass allein das Tragen bzw. die Androhung schon deeskalierend wirkt und somit den präventiven Charakter entfaltet. Bei den Angreifern, die sich auch davon nicht abhalten lassen, hätten wir wenigstens Beweismaterial, damit der mögliche Strafrahmen auch ausgeschöpft werden kann“, so GdP-Landeschef Stephan Weh am Donnerstag.
 
Bis zum 30. Juni kam es bei der Polizei insgesamt zu 101 Einsätzen, bei denen die Bodycam ausgelöst wurde. Auf dem A52 waren es 14 nach StPO und neun nach ASOG Bln, wobei alle im Jahr 2021 stattfanden. Bei der BPE aktivierten die Kolleg. die Bodycam insgesamt 40 Mal auf Rechtsgrundlage der StPO und 38 Mal nach ASOG Bln. Die GdP hat sich intensiv mit dem bisherigen Probelauf beschäftigt und sieht Bedarf an bestimmten Punkten nachzujustieren. „Wir brauchen eine Entfristung im ASOG. Zudem sollte man den Einsatz im Wohnraum, trotz schwieriger rechtlicher Rahmenbedingungen, positiv prüfen und ermöglichen. Wir sehen anhand der null Aufnahmen auf dem A52 im Jahr 2022 deutlich, dass theoretische Rechtsgrundlage und praktische Anwendbarkeit nicht harmonieren und auch beim Thema Hardware Luft nach oben besteht“, so Weh.
Konkrete Ideen zum rechtlichen Rahmen
  • Möglichkeit der Aufnahmen im nicht-öffentlichen Raum (Wohnung, Funkwagen etc.)
  • Ausweitung des Pre-Recording auf 90-120 s (aktuell 30)
  • Rechtsklarheit, wenn ein/e Kolleg. trotz Möglichkeit die Kamera nicht auslöst
 
Erfahrungen zur Hardware, die Optimierungsbedarf zeigen
  • Nicht an Schussweste Größe XS anzubringen
  • Zusätzliche Tragemöglichkeit an der Schulter wäre nötig, weil sie andere Winkel ermöglichen würde, damit zum einen bei gezogener Waffe die Arme nicht das Bild versperren und zum anderen bei LEBEL-Einsätzen das Einlegen der Keramikplatten zur Aufwertung auf SK4 möglich ist
  • Anordnung der behördlichen Visibility-Patches ist nicht mit der Trageweise der Bodycams vereinbar
  • Akku-Laufzeit bisher max. acht Stunden zu kurz, sollte an Schicht angepasst werden
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