Bewerberprobleme bei der Berliner Polizei gefährden zukünftige Sicherheit
GdP fordert zeitnahe Lösung und bringt Sonderzuschläge ins Spiel

Die GdP weiß, dass in allen Branchen Nachwuchs benötigt wird und wir es mit einem größer werdenden Fachkräftemangel zu tun haben. Damit zufrieden geben möchte man sich aber nicht. Der Polizeiberuf ist bei vielen noch immer einer der beliebtesten Berufswünsche, viele Bewerbende werden aber den Anforderungen nicht gerecht oder entscheiden sich schlussendlich für einen anderen Arbeitgeber. Das wird in Zukunft auch vielfach so sein, doch die GdP bringt einen innovativen Ansatz ins Spiel und richtet den Fokus auf Personengruppen, die man vielleicht gar nicht so im Blick hat. „Wir leben längst in einem Arbeitnehmermarkt und in diesem muss sich auch das Land Berlin als Arbeitgeber attraktiv darstellen. In zahlreichen Gesprächen haben wir mitbekommen, dass es in unserer Stadt viele Menschen gibt, die sich durchaus für die Polizei interessieren, aber bereits eine Ausbildung durchlaufen und sogar Berufserfahrung gesammelt haben. Menschen, die noch einmal etwas anderes machen wollen, aber eben auch einen Lebensstandard und laufende Kosten haben, für die Anwärtergrundbezüge nicht mal im Ansatz reichen, so dass sie von der Idee Abstand nehmen. Wir dürfen den Blick nicht nur auf die richten, die gerade noch auf der Schulbank saßen, sondern auch auf die Mit- oder Ende-Zwanziger, die noch nicht in den Bereich Lebensältere fallen, aber unsere Polizei aufgrund ihrer Lebens- und Berufserfahrungen echt weiterbringen würden. Hier sehen wir als GdP übrigens auch meine Kolleg. des Zentralen Objektschutzes, die bereits ein wichtiger Teil unserer Polizei sind und denen man diesen Weg ermöglichen sollte“, sagt Weh.
Deshalb fordert die GdP neben Wohnraum für Azubis, Studis sowie Beschäftigte und ein flexibleres Laufbahnrecht in Ausblick auf die Senatskonferenz am Wochenende zum Thema Finanzen auch die Ausdehnung der Möglichkeit zur Gewährung der so genannten Anwärtersonderzuschläge. Gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BBesG BE werden diese momentan in Höhe von 60 % des Anwärtergrundbetrages nur für lebensältere Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger ab 30 Jahre gewährt.