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Bisher 200 Beschwerden – Ombudsstelle hat Arbeit aufgenommen

Deine GdP informiert zum Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)

Im Juni vergangenen Jahres ist in Berlin das Landesantidiskriminierungsgesetz vorgestellt worden. Wir haben uns bereits im Gesetzgebungsverfahren deutlich positioniert und Euch zuletzt über eine Dienstvereinbarung zwischen dem Hauptpersonalrat und der Senatsverwaltung für Finanzen informiert (GdP-Info 17-2021). In der Zwischenzeit ist wieder ein wenig was passiert, das wir Euch nicht vorenthalten wollen. Die LADG-Ombudsstelle hat ihre Arbeit aufgenommen. Bis hierhin sind 200 Beschwerden eingegangen.

Basics zur Ombudsstelle

Die Ombudsstelle ist bei der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung bei SenJustVA angegliedert, aber fachlich weisungsunabhängig. Derzeit arbeiten dort sechs Beschäftigte, die sich grundsätzlich darum kümmern, Rechte nach LADG durchzusetzen, zu informieren und zu beraten. Die zentrale öffentliche Anlaufstelle für Diskriminierung in Berlin soll einzelne Fälle dokumentieren, Sachverhalte erklären, schlichten, Handlungsempfehlungen geben, Konflikte klären und Fehlverhalten beanstanden sowie zur Abhilfe auffordern. Öffentliche Stellen sind gegenüber der Ombudsstelle dazu verpflichtet, Auskunft zu geben, Akteneinsicht zu gewähren und Stellungnahmen abzugeben.

Beschwerdeaufkommen

Bisher sind mit Stand 18. März insgesamt 200 Beschwerden eingegangen, 140 im letzten, 60 in diesem Jahr. Davon haben 73 einen Zusammenhang mit rassistischen Zuschreibungen / ethnischer Herkunft, 61 mit Behinderung und chronischer Krankheit, 20 mit dem Geschlecht. Von den Beschwerden entfielen 37 auf die Polizei, 16 auf Bürgerämter, je zehn auf Schulen, Hochschulen und die BVG.

Vorwurf nach LADG? Deine GdP ist für Dich da!

Selbstverständlich lassen wir Euch bei einem LADG-Vorwurf nicht im Regen stehen. Unsere Rechtsabteilung steht Euch mit Rat und Tat zur Seite. Nutzt die Möglichkeiten der Rechtsberatung und des Rechtsschutzes unserer GdP! Wir stehen Euch telefonisch (Montag bis Mittwoch 9.00 bis 16.30 Uhr, Donnerstag 12.30 bis 19.00 Uhr, Freitag 9.00 bis 14.30 Uhr) sowie im Rahmen unserer Sprechstunden (Dienstag von 10.00 bis 13.00 Uhr und Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr mit vorheriger telefonischer Terminabsprache) zur Verfügung.
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