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DPolG und GdP schließen Notdienstvereinbarung mit Polizeiführung

Streiks zu den Tarifverhandlungen 2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in Vorbereitung auf die Tarifverhandlungen 2019 haben sich Vertreter der Tarifparteien zum Austausch mit der Polizeiführung getroffen, um über eine Notdienstvereinbarung für anstehende Streiktage zu sprechen. Diese konnten wir Mitte letzter Woche nach ausführlichem Ringen um jeden Beschäftigten gemeinsam beschließen.

In einer Notdienstvereinbarung werden Art und Umfang der im Rahmen eines Arbeitskampfes erforderlichen Notdienstarbeiten schriftlich fixiert. Zudem wird in Form eines Mindestmaßes die Anzahl der in sensiblen Bereichen tätigen Kolleginnen und Kollegen, die auch bei einem Streikaufruf der Gewerkschaften weiter Dienst verrichten müssen, festsetzt. Diese vorherige Fixierung ist von essentieller Bedeutung, da weder bei den Streikmaßnahmen noch auf den betroffenen Dienststellen auf Fachwissen verzichtet werden kann. Verhindert eine Gewerkschaft die Erfüllung der notwendigen Arbeiten, kann sie sich schadensersatzpflichtig machen, weshalb detaillierte Verabredungen vorher zu treffen sind.

Generell ist nach § 2 Tarifgesetz festgelegt, dass Notdienstvereinbarungen nur zwischen der Leitung der zu bestreikenden Einrichtung und der/den streikführenden Gewerkschaft/en geschlossen werden können und diese Tarifparteien sein müssen, die bei Tarifverhandlungen beteiligt sind. Das betrifft in der Hauptstadt demnach DPolG und GdP, die hier gemeinsam eine gute Lösung in den Gesprächen mit der Polizeiführung erreichen konnten.

Der Grundstein für #hermitmehr2019 ist gelegt, wir freuen uns unabhängig von einer Gewerkschaftszugehörigkeit über jede Kollegin und jeden Kollegen, die sich an den Streiks beteiligen und gemeinsam für die Interessen aller Beschäftigten auf die Straße gehen.

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