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DV bedarfsorientierte Dienste – Es soll bei 41,5 Wochenstunden bleiben

Deine GdP fordert Nachbesserung im Sinne der Beschäftigten

Die Behördenleitung hat eine neue Dienstvereinbarung zur Regelung der bedarfsorientierten Dienste in der Berliner Polizei vorgelegt. In dieser beharrt sie auf der Hinterlegung der sogenannten Anwesenheitszeit von 41,5 Wochenstunden. Das macht folglich 1,5 Stunden mehr als die im öffentlichen Dienst von Berlin festgeschriebenen 40 Stunden wöchentliche Arbeitszeit.

Leider wird dadurch weiterhin verkannt, dass es auf einer Vielzahl der betroffenen Dienststellen gar nicht möglich ist, die rechtlich vorgeschriebene Pause, die mit den 1,5 Stunden pro Woche mehr ausgeglichen werden soll, auch durchzuführen. Genau genommen handelt es sich demnach um eine versteckte Verlängerung Eurer Arbeitszeit. Dass wir oftmals einen Dienst versehen, der so unberechenbar ist, dass sich Arbeitszeiten ständig verändern und verlängern können, braucht kaum erwähnt werden. Schon jetzt erleben wir viele Einschränkungen im privaten Bereich, stecken persönlich zurück, nehmen mit Blick auf unsere Familien und Freunde erhebliche Auswirkungen in Kauf, um 24/7 für diese Stadt da zu sein. Da kann man uns nicht noch mit einer längeren Arbeitszeit bestrafen.

Wir schlagen vor, einfach auf die Anrechnung einer Pause zu verzichten, weil diese nach den Regeln des Arbeitsrechtes ohnehin nicht in der vorgeschriebenen Form genommen werden kann. Als GdP erwarten wir, dass sich die Berliner Polizei mit uns ins Gespräch setzt und den vorhandenen Entwurf im Sinne der Beschäftigten zu verbessern.

Unsere Mitglieder im Gesamtpersonalrat der Berliner Polizei werden für diese Entschärfung kämpfen. Wir fordern die anderen vertretenen Gewerkschaften und Berufsverbände auf, sich an die Seite der Kolleginnen und Kollegen, die bedarfsorientierte Dienste leisten, zu stellen.
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