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Deine GdP erfolgreich – Neue Zulagen für Begleiter Luft, LKA 13, 36x AHu-Zulage im Jahr

Senat verständigt sich auf Änderungen der EZulVO, verpasst aber den großen Wurf

In den letzten Monaten standen wir im intensiven Austausch mit der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport sowie der Senatsverwaltung für Finanzen, die gemeinsam an einer Überarbeitung der Erschwerniszulagenverordnung im Land Berlin (EZulVO) getüftelt haben. Bereits im Zuge der letzten großen Novellierung haben wir zahlreiche Aspekte aufgeliefert, die bis dato keine Berücksichtigung fanden und konnten in einer ersten Welle unter anderem Zulagen für die Kolleg. der StrD K, OGJ, OGW oder der AGIA erkämpfen. Jetzt hat sich der Senat weiteren GdP-Forderungen angenommen und dem Entwurf von SenFin zugestimmt, nach denen weitere Dienststellen profitieren sollen. Zwar ist auch diesmal Zahlreiches nicht berücksichtigt worden, aber ein weiterer Schritt zur Optimierung der EZulVO steht, vorbehaltlich der Zustimmung des Abgeordnetenhauses, unmittelbar bevor.

Neuer Bemessungszeitraum AHu-Zulage (§ 9)
Bis hierhin stehen Euch 22,30 Euro pro geleistetem Einsatz in der AHu zu, allerdings maximal drei Einsätze im Monat. Da dies in einigen Monaten nicht ganz erreicht wird, in anderen wie Mai und August dafür weit überschritten, haben wir uns für einen weiteren Betrachtungszeitraum eingesetzt. Dieser soll dann ein Kalenderjahr betragen. Die Deckelung auf maximal 36 Einsätze hätten wir zwar gern auch gestrichen, da wir mittlerweile flächendeckend auf 50 kommen, aber es ist ein erster Schritt.
 
Zulage für Begleiter Luft (§ 9a)
Neu erkämpft haben wir eine Zulage für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg analog zur Regelung auf Bundesebene. Demnach sollen Kolleg. für Rückführungen innerhalb Europas 70 Euro erhalten, für Rückführungen außerhalb Europas 100 Euro.
 
5 Euro Rettungsdienstzulage (§ 9b)
Für jede berichtspflichtige Alarmierung soll es 5 Euro geben, Fehleinsatzfahrten sind ausgenommen. Erhalten sollen sie auch Kolleg. im 3. Ausbildungsjahr, sofern sie eingesetzt werden. Die Zulage ist bis Ende 2025 befristet. Wir sehen die Extrazahlung differenziert. Zwar ist es zu begrüßen, hier die Einsatztaktung monetär wertzuschätzen, so kann die enorme psychische und physische Belastung aber nicht kompensiert werden. Für uns spielt die Gesundheit eine größere Rolle als der finanzielle Aspekt. Insofern muss sich Berlins Politik zeitnah auf den Weg machen, das Rettungsdienstgesetz endlich spürbar anzupassen und so dahingehend entlasten. Eine Gewährung nur für den Beamtenbereich ist selbstverständlich ebenso ein Problem wie die Nichtgewährung bei Fehleinsätzen.
 
Zulage für LKA 723, LKA 44 GE Zig und Dir 5 K44 (§ 22)
Kolleg. der taktischen Mobilfunkaufklärung des LKA 723 sollen zukünftig 388 Euro im Monat erhalten, die der LKA 44 GE Zig und der Operative Gruppe Brennpunktermittlungen Direktion 5 K 44 209,62 Euro, was exakt unseren Forderungen entsprach.
 
Zulage LKA 13 (§ 23)
Kolleg. des LKA 13, die überwiegend im Bereich der Sachbearbeitung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern verwendet werden, sollen eine Zulage von 200 Euro monatlich erhalten.

Was uns noch fehlt, notwendiger Anpassungsbedarf

LKA 833 Aufenthaltsrechtliche Maßnahmen PMK (Zulage gemäß § 22)
  • Dir X K24 operativer Verkehrsermittlungsdienst der örtl. Dir (Zulage gemäß § 22)
  • BVHus (Zulage gemäß § 22b)
  • Dir E/V Fahrradstaffel und Streifendienst VÜ Rad der Direktionen 
  • LKA KTI 24 (§ 11)
 Es fehlt eine pauschale Zulage in Höhe der Truppführerzulage des § 51 TV-L Dies entspräche 1.100 Euro / monatlich für alle PVB, die als Entschärfer USBV oder Polizeifeuerwerker / Kampfmittelräumer verwendet werden. Zudem sollten besondere Sachverhalte, die in § 11 bzw. § 23 beschrieben sind, eine Zulage um jeweils 280,50 Euro ermöglichen.
  • Novellierung Zeitraum für Wechselschichtzulage

Wir brauchen eine Anpassung des Betrachtungszeitraums von bisher einem Monat auf zwei oder drei. Zudem sollte ein Passus eingefügt werden, dass außerplanmäßige Dienstzeitverlagerungen und Alarmierungen keine negativen Auswirkungen auf die Berechnung haben dürfen.
  • Polizeiakademie FB III Einsatztraining
Aufgrund der Belastungen trotz modernisierter Schießstände brauchen wir eine Zulage „Einsatztraining“ zur Anerkennung und Wertschätzung des Dienstbereiches.
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