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Deine GdP informiert – Schon wieder Wahlen

Nicht nur neue landes- und bundespolitische Regierungen werden in diesem Jahr gewählt, auch in der Gewerkschaft der Polizei – GdP – stehen Wahlen an. Warum ist das so? „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!“, sagen die Juristen. Also finden wir es für die GdP-Wahlen heraus. Dazu schauen wir zunächst mal in die Gesetze.

In der GdP ist das „Gesetz“ die Satzung, dazu Zusatzbestimmungen der Landesbezirke und Bezirke, die Wahlordnung und die Versammlungs- und Sitzungsordnung. Laaangweilig – sagt jetzt sicher der eine oder die andere. Also, warum erzähl wir das? Wir möchten Euch einladen – Eure Rechte, Möglichkeiten der Einflussnahme und Mitgestaltung einer großen Organisation mit wichtiger Außenwirkung zu erkennen und wahrzunehmen. Das geht leichter, wenn man sich vor Augen führt wie eine Organisation aufgebaut ist und welche vermeintlichen Hürden zu nehmen sind, wenn man Mitwirken oder sogar Verantwortung übernehmen will.

Die GdP ist eine bundesweite Organisation. Sie ist Mitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund – DGB. Sie untergliedert sich entsprechend der Bundesländer in Landesbezirke und die Bezirke BKA und Bundespolizei. Die Landesbezirke und Bezirke setzen sich aus Bezirksgruppen und ggf. Kreisgruppen zusammen. In Berlin gibt es ausschließlich Bezirksgruppen – BezGr –, die sich an der Struktur der Polizeibehörde orientieren. Zusätzlich gibt es eine BezGr Feuerwehr. Sinn ist es, möglichst nur eine Behördenleitung als Ansprechpartnerin zu haben. Außerdem gibt es noch eine BezGr LABO/LEA/BA. Hinzu kommt im Bund wie in den Bezirken jeweils eine Junge Gruppe, eine Frauengruppe und eine Seniorengruppe mit eigenen Vorständen. Zahlreiche Fachausschüsse und Fachgruppen vervollständigen die Vielfalt sich einzubringen.

Wie wird nun was gewählt?

Aus den BezGr werden alle vier Jahre die Delegierten gewählt, die zusammen das höchste Gremium des jeweiligen Landesbezirks, den Landesdelegiertentag, bilden. Die Anzahl der Delegierten ist ein Prozent der Mitglieder. Die Verteilung wird durch den Geschäftsführenden Landesbezirksvorstand – GLBV – nach D‘Hondt errechnet, entsprechend der Mitgliederzahlen in den einzelnen Bezirksgruppen.

Die Delegierten, die auch gleichzeitig die Vorstände der BezGr sind, werden in einem Urwahlsystem gewählt. Dafür gibt es eine Wahlversammlung, zu der mindestens 14 Tage vorher eingeladen werden muss. Es kann auch durch Veröffentlichung in der „Deutschen Polizei“ geschehen. In diesem Zeitraum oder in der Wahlversammlung selbst hat jedes Mitglied das Recht, seine Kandidatur für den Vorstand zu erklären. Für diesen Schritt bedarf es keiner Mehrheiten. Der in der Wahlversammlung zu wählende Wahlausschuss nimmt die Kandidaturliste auf und veröffentlicht sie in einem Wahlausschreiben. Dann hat jedes Mitglied innerhalb eines Wahlzeitraums die Möglichkeit, seine Wunschpersonen auf einem Wahlzettel anzukreuzen. Die Anzahl der möglichen Kreuze richtet sich nach der Anzahl der möglichen Delegierten. Da in einem Wahlgang alle Delegierten, also eine große Anzahl Menschen gewählt werden, besteht eine gute Chance, ein Delegiertenmandat zu erhalten und damit im BezGr-Vorstand mitzuwirken. Die Kandidatinnen und Kandidaten, die es nicht direkt in den Vorstand geschafft haben, sind Ersatzdelegierte in der Reihenfolge der erreichten Stimmenanzahl. Sie rücken also bei Abwesenheit einzelner Mitglieder im Vorstand wie ggf. auch beim Delegiertentag nach. Die gewählten Vorsitzenden bilden das zweithöchste Gremium im Landesbezirk, den Landesbezirksvorstand – LBV.

Wie wir jetzt gelernt haben, bilden die im Urwahlrecht gewählten Delegierten den Landesdelegiertentag. Dieser wählt sich einen GLBV. Um dafür kandidieren zu können, muss man Mitglied sein, mindestens einen Monat Mitgliedsbeitrag gezahlt haben, und die Mitgliedschaft darf gem. Satzung nicht ruhen. Der Wahlvorschlag muss auf dem Delegiertentag eingebracht werden, entweder durch einen selbst oder durch andere. Dazu kann man auch als Gast am Delegiertentag teilnehmen, darf sich dann aber nicht selbst wählen. Auch hier gelten grundsätzlich keine hohen Hürden!

Die gleiche Situation gilt für die Wahl zum Geschäftsführenden Bundesvorstand – GBV. Die Zusammensetzung des Bundeskongresses ergibt sich aus der Zugehörigkeit zu Landesvorständen. Die Kandidatur zum GBV ist aber analog zum Landesdelegiertentag durch einfache Willenserklärung zur Kandidatur durch jedes wählbare Mitglied möglich. Die einzige Ausnahme von diesem Prinzip ist die Wahl in Vorstände von Personengruppen. Hierfür muss man nicht nur allgemein wählbar sein, sondern auch der Personengruppe zugehören.

Was noch so?

Neben der Mitarbeit in Vorständen gibt es aber auch viele andere Möglichkeiten, sich einzubringen, bei denen in den meisten Fällen keine Wahlen erforderlich sind. Da sind die Fachausschüsse, Fachgruppen, temporäre Arbeitsgemeinschaften und ganz wichtig der Einsatz in der Vertrauensleute-Arbeit. Für die Seniorinnen und Senioren ist es besonders einfach, in Kontakt zu kommen, sie können sich die Seniorengruppe aussuchen, zu der sie gehen wollen. Wenn sie ein Amt übernehmen wollen, müssen sie sich nur entscheiden, in welcher Gruppe es sein soll, dann werden sie der Gruppe zugeordnet. Die Delegierten für die Seniorenkonferenz werden durch die jeweiligen Seniorengruppen benannt. Wer Interesse zeigt, hat sehr gute Chancen, dabei zu sein. Mit der Kandidatur zum Vorstand verhält es sich wie bereits für die anderen Vorstände geschildert. Also, Mittun ist kein elitäres Vorrecht, sondern Dein Entschluss! Wir freuen uns auf Dein Engagement, egal ob beim Teilnehmen an Freizeitangeboten, Versammlungen oder im Ehrenamt!
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