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Deine GdP informiert zum Thema Finanzen

In den letzten Tagen kursierten so manch vielversprechende Nachrichten zum Thema Bezahlung. Von Ruhegehaltsfähigkeit über weitere Zulagen konnte man so ziemlich alles vernehmen. Wir hätten jetzt Luftsprünge machen können, weil unsere Forderungen endlich umgesetzt werden. Haben wir aber nicht, denn über ungelegte Eier sollte man ebenso wenig reden wie auf Ankündigungen vertrauen, gerade im politischen Berlin. Wir haben deshalb mal bei der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen nachgehakt und liefern Euch hiermit den aktuellen Sachstand aus erster Hand.

Geplante Besoldungserhöhung
Der Gesetzesentwurf von SenFin mit einer 2,8-Prozent-Erhöhung zum 01. Dezember 2022 (Versorgungsempfänger und Azubis/Studis dementsprechend) wurde am 6. September im Senat beschlossen und soll am 15. September im Rat der Bürgermeister beraten werden. Im Anschluss daran findet ein zweiter Senatsdurchgang statt und erst dann geht er ins Plenum. Obwohl der DGB in Gesprächen auf das geplante Bürgergeld hinwies, durch das der Mindestabstand eklatant gebrochen wird und eine Neuberechnung erfolgen muss, ist aktuell nach eigenen Angaben keine Nachjustierung der Besoldungs- und Versorgungsanpassung vorgesehen. Auch mit Blick auf die steigende Inflation, die sich langsam aber sicher in den zweistelligen Bereich verschiebt, erscheinen uns die 2,8 Prozent wie ein Hohn, der nicht ernst gemeint sein kann.
 
Energiepreispauschale (EPP)
Wir haben Euch bereits darüber informiert, dass wir die Regierende Bürgermeisterin und den Finanzsenator mit einem Brief dazu aufgefordert haben, bei der Energiepreispauschale von 300 Euro brutto auch die Landespensionäre und -pensionärinnen nicht zu vergessen. Die Antwort von SenFin liest sich gut. „Nach unserer Planung ist es vorgesehen, die Energiepreispauschale in entsprechender Höhe an die versorgungsberechtigten Personen zu gewähren.“
 
Ruhegehaltsfähigkeit
Nachdem Anfang Mai die Bundesinnenministerin bei der GdP offiziell verkündet hat, die Polizeizulage für den Bund wieder ruhegehaltsfähig zu machen, haben wir Kontakt zu Finanzsenator Wesener aufgenommen und mit Blick auf die Konkurrenzfähigkeit sowie Versprechungen des vorherigen Senats die Polizei- und Feuerwehrzulage auch in Berlin wieder ruhegehaltsfähig zu stellen. Wir bekamen aus seinem Haus eine klare Absage. Durch Äußerungen der Innensenatorin und einzelnen Medienberichten keimte nun neue Hoffnung auf. SenFin aber erklärte uns, dass sich an der Position bis hierhin nichts geändert hat. Man stehe aber weiterhin für einen Austausch von Argumenten zur Verfügung. Das werden wir selbstverständlich in Eurem Interessen wahrnehmen und weiterhin in jedem politischen Gespräch für die Ruhegehaltsfähigkeit kämpfen.
 
5-Euro-Zulage für Rettungsdienst und EZulVO Berlin
Ebenfalls berichtet wurde, dass sich die Häuser SenInnDS und SenFin bereits auf die öffentlich gemachte Zulage von 5 Euro je Rettungsdiensteinsatz verständigt haben. Wir haben gefragt, wo das fixiert wird und an wen sie ausgezahlt werden kann. SenFin erklärte, dass man bereits an einer „haushaltsneutralen Weiterentwicklung der Erschwerniszulagenverordnung“ arbeitet, hier aber noch diverse fachliche Details zu klären sind und SenInnDS erst noch konkret zuliefern muss.
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