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Einkommensteuererklärung 2020 – Abgabe muss bis 31. Juli erfolgen

Auch im Jahr 2021 sind viele Familien und Haushalte weiterhin durch die Auswirkungen der Coronapandemie stark belastet. Da geraten leicht wichtige Dinge, wie die Einkommensteuererklärung, in Vergessenheit. Die Finanzämter erwarten aber trotzdem die fristgerechte Abgabe der amtlichen Formulare bis zum 31.07.2021.

Wer den Abgabetermin aus wichtigen Gründen nicht einhalten kann, hat die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen, wobei diese rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt eingehen muss. Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht grundsätzlich bei allen Arbeitnehmer*Innen und Beamt*Innen in den Steuerklassen I - III, V und VI und IV /IV+Faktor sowie bei Erhalt von sogenannten Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Kranken- und Arbeitslosengeld, Bezug von Kurzarbeitergeld und steuerpflichtigen Nebeneinkünften.

Bis 9.408 Euro steuerfrei

Haben Paare die Steuerklasse IV/IV gewählt, brauchen sie in der Regel keine Steuererklärung abgeben, wenn z. B. keine weiteren Einkünfte vorliegen. Rentner*Innen sind von der Abgabe auch nicht immer befreit, da nur ein bestimmter Teil der Rente steuerfrei ist. Für alle gilt, ist der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ 2020 nicht höher als 9.408 € (Alleinstehend), bzw. 18.816 € (Verheiratet), bleiben die Einkünfte steuerfrei.

Unsere GdP-Lohnsteuerhilfe

Da es im Steuerrecht aber nicht immer alles so klar ist, wie man glaubt, sollten diejenigen, die sich nicht sicher sind, steuerliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die GdP Berlin bietet diesen Service seit über 30 Jahren kostenlos für ihre Mitglieder an.

Eine telefonische Voranmeldung in der Geschäftsstelle, Kurfürstenstraße 112, 10787 Berlin, Tel.: 030-2100040, ist unbedingt erforderlich.

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