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Verpflegungsgeld war Arbeitsentgelt

Senat setzt Entscheidung zugunsten ehemaliger DVP-Angehöriger um

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der jahrelange GdP-Kampf war erfolgreich. Ehemaligen Angehörigen der Volkspolizei der DDR ist deren damals gezahltes Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt anzurechnen. Über eine entsprechende Gerichtsentscheidung hatten wir euch mit dem DenkZettel im Februar 2018 informiert. Offen war jedoch, wann der Berliner Senat die Entscheidung akzeptiert und umsetzt.
Die Antwort auf diese Frage ergab sich nun aus einer schriftlichen Anfrage des LINKE-Abgeordneten Carsten Schatz. Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) erklärte: „Die Senatsverwaltung für Finanzen hat im Juni diesen Jahres entschieden, dass das Urteil […], das den Entgeltcharakter des Verpflegungsgeldes festgestellt hatte, nunmehr allgemein umzusetzen ist.“
Diese Entscheidung wirkt sich bei allen ehemaligen Volkspolizisten oder deren Hinterbliebenen positiv auf die Rentenberechnung aus. Die Gewerkschaft der Polizei bedankt sich vor allem beim Kollegen Helmut Meyer aus der Direktion 6, der seit nunmehr 18 Jahren federführend in dieser Sache aktiv war.

Mit freundlichen Grüßen
Der Bezirksgruppenvorstand

Dieser Denkzettel als Download
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