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Amtsangemessene Alimentation

NICHT VERGESSEN: Widerspruch auch für 2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die amtsangemessene Alimentation beschäftigt nach wie vor die Gerichtsbarkeit. Um im Falle einer für die Beamtinnen und Beamten am Ende positiven Ergebnisses tatsächlich auch in den Genuss einer möglichen Nachzahlung zu kommen, muss jede(r) Einzelne ihre bzw. seine Ansprüche geltend machen.

Möglicherweise ist es hierfür erforderlich, dass Du nicht nur für jedes Kalenderjahr sondern auch nach jeder Änderung Deiner Besoldung (z. B. infolge der Besoldungserhöhung zum 01.06.2018 und infolge einer Beförderung) den Widerspruch erneuerst. Hierfür kannst Du die auf der Homepage der GdP Berlin eingestellten Musterwidersprüche nutzen. Bitte beachte, dass es für im aktiven Dienst befindliche Kolleginnen und Kollegen sowie für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger unterschiedliche Widerspruchsmuster gibt.

Bitte kopiere Dir die Textvorlage aus dem Widerspruchsmuster und fertige einen Widerspruch für folgende Zeiträume:
Widerspruch für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.05.2018 (vor der Besoldungserhöhung)
Widerspruch für den Zeitraum vom 01.06.2018 bis 31.12.2018 (nach der Besoldungserhöhung)

Solltest Du zwischen Januar und Mai 2018 befördert worden sein, musst du für den Zeitraum ab dem Monat Deiner Ernennung bis zum 31.05.2018 ebenfalls einen Widerspruch fertigen.
Solltest Du zwischen Juli und Dezember 2018 befördert worden sein, musst du für den Zeitraum ab dem Monat Deiner Ernennung bis zum 31.12.2018 einen zusätzlichen Widerspruch fertigen.


Link zum Musterwiderspruch
Link zum Musterwiderspruch für Versorgungsempfänger

Mit kollegialen Grüßen

Deine GdP Direktion 4

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