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1.192 Verwendungseingeschränkte

Beleg für Bedarf an Gesundheits-management und mehr Personal


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der Berliner Polizei sind 1.192 verwendungseingeschränkte Polizeivollzugsbeamte tätig (Stand: 1. September 2016). Davon werden 409 Kolleginnen und Kollegen in den Dienstgruppen der Abschnitte dienstlich verwendet. In den Direktionen 1 und 4 sind mehr als 10 Prozent aller Vollzugsbeamten von Verwendungseinschränkungen betroffen; in der Direktion 6 sind es sogar knapp 13 Prozent. Diese Zahlen ergeben sich aus einer schriftlichen Anfrage des Berliner SPD-Innenpolitikers Tom Schreiber an den Berliner Senat. Während in der Altersgruppe der unter 30-jährigen Beamten nur vier der insgesamt 831 Abschnittsbeamten in Berlin Verwendungseinschränkungen unterliegen, sind bei den über 50-jährigen mit 562 von 2.695 Abschnittsbeamten mehr als 20 Prozent aller Kolleginnen und Kollegen verwendungseingeschränkt. Oliver Kurzke, GdP-Dir4-Vorstandsmitglied und zweiter stellv. Schwerbehindertenvertreter der Direktion 4: „Die Zahlen zeigen deutlich, wie belastend ein ganzes Dienstleben im Wechselschichtdienst ist. Mehr als jeder fünfte Beamte hält das nicht bis zur Pensionierung durch. Die Kolleginnen und Kollegen haben zuvor 30 Jahre für den Dienst ihre Gesundheit ruiniert. Weitere Kolleginnen und Kollegen lassen sich aus Furcht vor der Frühpensionierung keine Verwendungseinschränkungen attestieren. Nach 30 Jahren Dienstzeit im Wechselschichtdienst muss es einen Anspruch auf eine innendienstgeprägte Tätigkeit mit Bürodienstzeiten geben, ohne dann beim nächsten AHu-Einsatz als kurzfristiger Lückenbüßer auf dem Funkwagen zu landen.“ Die Gesamtzahlen der Verwendungseingeschränkten zeige auch, so Oliver Kurzke, dass die Behörde mehr in ein funktionieren-des und qualitativ hochwertiges Gesundheitsmanagement und ein vielfältiges Sportangebot investieren müsse. Derlei Angebote bringen nichts, wenn zur Nutzung der Angebote nur sehr begrenzt Dienstzeit zur Verfügung steht und dann auch noch mit weiten Anfahrtswegen verbunden sind. „Spätestens mit dem Erreichen des 50. Lebensjahres muss der Anspruch der Kolleginnen und Kollegen auf Dienstsport und Gesundheitsangebote deutlich aufgestockt werden. Um die Arbeitskraft bis zum Erreichen des Pensionsalters zu bewahren, muss die Behörde im Gegenzug auf einige Stunden der Dienstkraft im Monat verzichten. Es wäre gut für die Kolleginnen und Kollegen, aber auch langfristig gut für die Behörde. Hierfür bei der Behördenleitung Einsicht zu erreichen, wird noch ein schwieriger Weg.“
In diesem Zusammenhang weist der GdP-Dir4-Vizevorsitzende Oliver Kurzke auch auf die Chancen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) hin: „Wer längere, gesundheitlich bedingte Ausfallzeiten hat, bekommt automatisch ein BEM angeboten. Ich kann nur dringend empfehlen, diese Möglichkeit zu nutzen. Oftmals ergeben sich hier Möglichkeiten, für die Betroffenen den Dienst und ihre Gesundheit besser in Einklang zu bringen. Zudem steht unsere Schwerbehindertenvertreterin, Sylvia Gebhard, die dem Integrationsteam der Dir4 angehört, ausdrücklich allen Kolleginnen und Kollegen mit ihrem Fachwissen und wertvollen Ratschlägen zur Verfügung. Auch für diese Beratungsleistung waren schon viele Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar.“



Mit freundlichen Grüßen
Der Bezirksgruppenvorstand

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